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Kinder mit Hunden Gassi gehen lassen - Umfrage


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das gilt aber nur für BRD ;)

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das gilt aber nur für BRD ;)
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=51838&goto=1027341

T´schuldigung Tanja, ich hatte vergessen, das zu erwähnen! ;)

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Das Thema hatten wir schon öfters ;)

Auch, dass es nirgends gesetzlich geschreiben steht, dass man das NICHT dürfte ;)

Ja, ich gebe meinen Hunde Kindern mit, die ich kenne und als gewissenhaft einschätze.

Allerdings wohnen wir am Dorfende und 20 Meter weiter liegt nur km-weites Feld-, und Wiesengelände und keine Stadt.

Und ich bin mehr als froh, dass meine Eltern damals vor 35 Jahren genauso gedacht und gehandelt haben, wie ich heute.

Mir wären viele wunderschöne Stunden entgangen, die ich mit dem damaligen Hund alleine verbracht habe ... und ihn von meinem Brot mit abbeißen lies ...

Der Hund wurde fast 14 Jahre und ich lebe auch noch ;)

Man sollte Verantwortung durchaus Kindern übertragen - siehe oben meinen 3. Satz.

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Zum einen darf sich ein Kind oder Jugendlicher bis zum vollendeten 16. Lebensjahr kein Wirbeltier (egal ob Hund, Katze, Hase etc.) ohne Einwilligung der Eltern kaufen oder schenken lassen.

Zum anderen darf man einem Kind oder Jugendlichen auch kein Wirbeltier leihweise z.B. zum Spazierengehen überlassen (also abgeben)!


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=51838&goto=1027337

erster zitierter Absatz richtig

zweiter zitierter Absatz falsch

Das Thema hatten wir vor einigen Wochen hier im Forum.

Es gibt KEIN Gesetzt über das Alter, des Ausführer des Tieres, das man spazieren führt, sondern nur über die körperliche Verfassung des Gassiegängers.

Ober dieser in der Lage ist, evtl. auf das Tier einzuwirken..

Somit darf die Omma/Oppa mit dem Gewägelchen genauso wenig einen Hund ausführen, wie ein Zwergenkind, das den Hund nicht "bewältigen" kann.

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Alexandra

Hallo,

ich finde Kinder die ein bestimmtes Alter haben, können durchaus mit gut erzogenen Hunden Gassi gehen.

Wie sollte man denn verantwortungsvollen Umgang mit Tieren lernen, wenn man nichts darf!

Meine Tochter wächst mit einem Rudel Hunde auf, sie darf noch nicht alleine Gassi gehen, aber mit 12 Jahren mit Sicherheit.

Wenn der Jugendliche von Anfang an den Umgang mit Hunden gelernt hat, sehe ich darin kein Problem.

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Ich habe mir "Ja" gestimmt.

Meine Tochter geht mit unserem Hund spazieren. Regelmäßig und mehrmals am Tag.

Gründe:

Ich habe mir keinen Hund gewünscht, der brennende Wunsch kam von meienr Tochter. Natürlich weiß ich, dass die Verantwortung immer hauptsächlich bei den Eltern liegt, weshalb ich ebenfalls mit dem Hund rausgehe, vorallem längere Strecken, die er zum Auslauf benötigt und die meine Tochter wegen ihrem Rheuma nicht immer alleine machen kann.

Meine Tochter ist 13 Jahre alt, 1,72 groß (also größer als ich) und wiegt ca 50 kg.

Natürlich könnte sie unseren Hund (70 cm, 40 kg ) im Notfall nicht halten- das kann ich auch nicht, es wäre utopisch das zu glauben, ich würde genauso hinterhersegeln - im Notfall, bisher ist der (zum Glück) noch nie aufgetreten.

Wir haben einen absolut verträglichen Hund und meine Tochter geht mit ihm einmal die Woche zur Hundeschule, keine spezielle Jugendgruppe sondern eine ganz normale Erwachsenengruppe.

Eine Haftpflicht ist selbstverständlich vorhanden.

Selbst besuche ich mit ihm keine Hundeschule, die Bezugsperson ist ganz klar mein Kind (er schläft auch vor ihrem Bett) - aber genauso ist es gewünscht. Seine Größe war so nicht geplant und die angeblichen Eltern 20-30 cm kleiner, aber nun ist es so und lässt sich nachträglich nicht ändern.

Ich stehe absolut dazu, dass sich meine Tochter um _ihren_ Hund und seine Bedürfnisse (mit Unterstützung) alleine kümmert und finde es sehr bedauerlich, dass sich viele Kinder Tiere wünschen ohne zu lernen, dauerhaft die Verantwortung dafür zu unternehmen. Hunde sind in der Regel Familienhunde und dementsprechend sollten die Aufgaben verteilt sein. Es sei denn der Wunsch besteht nur bei einem Einzelnen, ob nun Kind oder Erwachsener, der sich dann hauptsächlich um das Tier kümmert.

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§ 11c:

Ohne Einwilligung der Eltern dürfen Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.

§ 17:

Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldbuße wird bestraft, wer entgegen § 11c Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt.

Der § 11 c des TierSchG steht unter der Überschrift "Achter Abschnitt Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren", somit behandelt dieses Gesetz auch genau das: ZUCHT, HALTUNG, HANDEL.

Der Begriff Abgabe kommt auch in anderen Gesetzen häufiger vor und umschreibt in der Regel einen endgültigen, abgeschlossenen Prozess (z. B. Abgabe einer Willenserklärung).

Der genaue Wortlaut des § 17 TierSchG lautet:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2. einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

B) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."

Steht also in keinem Zusammenhang mit § 11c TierSchG.

P.S.: Hoffe, die Hübsche blossom.gif ( GoldenRetriever) hat genau genug gelesen und stand nicht im 56.gif

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BlueSusa

Diese Frage ist für mich nicht pauschal zu beantworten. Ich habe nichts angeclickt.

Meine Tochter war 13 1/2 Jahre alt, als wir unsere Blue als Welpen bekamen. Sie geht seitdem fast täglich eine Gassirunde mit ihr, ist sozusagen mit ihrer Aufgabe gewachsen.

Außerdem bringt meine Tochter, die nötige Ruhe, Gelassenheit und Sicherheit mit, die ich bei meiner mittleren Tochter (12J.) nicht finde.

Aus diesem Grunde werde ich dem 12 jährigen 'Sensibelchen' vielleicht auch in zwei Jahren noch nicht zumuten wollen, allein die Verantwortung für unseren Hund zu übernehmen.

Um nichts in ein falsches Licht zu setzen, Blue ist weder agressiv noch unverträglich mit anderen Hunden. Einfach nur sehr impulsiv und nicht unbedingt leichtführig.

Ich meine, man kann nicht jedes 'Kind' mit jedem Hund schicken.

Das kann man auch keinesfalls nur am Alter des Kindes festmachen.

Es gibt viele ERWACHSENE, die dürften gar keinen Hund führen. :mund

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Steht also in keinem Zusammenhang mit § 11c TierSchG.

[/img]
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=51838&goto=1027460

Sage ich doch :kaffee:

Da wurden 2 Gesetze zusammen gewürfelt, die nix mit einander zu tun haben. ;)

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So jetzt muss ich hier mal was zu schreiben....

1. ich bin 14 und habe einen eigenen Hund der auf meinem Namen läuft

2.finde ich wie sollen Kinder Verantwortung lernen wenn sie nie lernen sich

selbst um ein Tier oder desgleichen zu kümmern ....

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