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Hundeführerschein in Niedersachsen


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Originalbeitrag

Ich komme grad aus dem Rathaus, habe endlich unsere dicke Lu angemeldet. Der Sachbearbeiter sagte, dass ich den Hundeführerschein nicht machen muss, das trifft nur auf die Leute zu, die ab 01.07.2013 ihren Hund anmelden, alle, die vorher ihren Hund anmelden, brauchen den HuFü nicht zu machen :klatsch:

Nein das stimmt nicht. Es zählt der 01.07.2012 , du musst am 01.07.2013 lediglich vorweisen das du schon 2 Jahre einen Hund hast (was nach dem 01.07.2012 halt nicht der Fall wäre als Ersthundehalter) alles vor dem 01.07.2012 braucht ihn nicht.

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Sorry, jetzt bin ich etwas verwirrt. :???

Ist es nicht so, dass alle Hundehalter, die erstmalig nach dem 1.7.2011 einen Hund auf sich anmelden, bzw. angemeldet haben einen machen müssen?

Wenn das erst ab 1.7.2012 gilt, dann brauche ich keinen machen weil wir unseren seit Anfang Mai schon haben und auch angemeldet haben?

Ich muß da morgen mal anrufen.... :???

Viele Grüße

Thor

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Am 1.7.2013 habe ich meinen Hund "erst" 14 Monate.

Viele Grüße

Thor

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So, nun habe ich eben bei der Stadt angerufen. Fachbereich Finanzen, bei der Dame, die uns den Hundesteuerbescheid schickte.

Diese wusste dazu gar nichts und verwies mich an einen Kollegen aus dem Fachbereich Recht und Ordnung.

Dieser Herr war sehr nett und sagte ehrlich, er wüsste es auch nicht genau, weil es noch gar nicht klar und deutlich geregelt wäre und der Fachbereich Recht und Ordnung damit auch (noch?) nichts zu tun hat. Ob nun Hundehalter, die ihren Hund ab 1.7.2013 anmelden betroffen sind oder alle Ersthundehalter, die ihren Hund nach dem 1.7.2011 anmeldeten hätte er noch keine Info zu bekommen.

Dieses Gesetz hätte man jetzt beschlossen, ohne das geregelt ist wie es umgesetzt werden soll. Bzw. wer das kontrollieren soll.

Recht+Ordnung kontrolliert ob für den Hund Steuern gezahlt werden und ob er versichert und gechipt ist - mehr nicht.

Selbst wenn wir von einem sogenannten Parkranger kontrolliert werden würden, ginge es auch nur um diese 3 Punkte, der Führerschein interessiert (noch?) nicht.

Er meinte ich solle mal abwarten ob wir irgendwann angeschrieben werden.

Das werde ich auch tun. Nachdem Ebby und Lahara auch die Aussagen haben, sie brauchen keinen...

Interessant wäre für mich noch zu wissen wie das bzgl. der Versicherung ist. Wenn ein Schadensfall eintritt, können die nach dem Führerschein fragen und ggfs die Leistung verweigern?

Viele Grüße

Thor

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Unser Ordnungsamt hat es mir halt so erklärt wie ich es hier weiter gegeben habe und der Mann meinte auch noch er 'freut' sich noch auf die Arbeit alles zu kontrollieren und das die Politiker lustig sind mit ihren Gesetzen ;)

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Ich komme grad aus dem Rathaus, habe endlich unsere dicke Lu angemeldet. Der Sachbearbeiter sagte, dass ich den Hundeführerschein nicht machen muss, das trifft nur auf die Leute zu, die ab 01.07.2013 ihren Hund anmelden, alle, die vorher ihren Hund anmelden, brauchen den HuFü nicht zu machen :klatsch:

Nein das stimmt nicht. Es zählt der 01.07.2012 , du musst am 01.07.2013 lediglich vorweisen das du schon 2 Jahre einen Hund hast (was nach dem 01.07.2012 halt nicht der Fall wäre als Ersthundehalter) alles vor dem 01.07.2012 braucht ihn nicht.

Ich steh irgendwie auf dem Schlauch - sorry!

Wenn ich am 1.7.2013 nachweisen können muß den Hund schon 2 Jahre zu haben, dann wäre es doch der 1.7.2011 und nicht 2012 oder?

Viele Grüße

Thor

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