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Kein generelles Haustierverbot im Mietvertrag??


stromwechsel

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So, für heute gehen wir alle mal ins Bett und beruhigen uns wieder!

Und wenn morgen früh alle drei Gänge zurückgeschaltet haben, kann vielleicht wieder geöffnet werden!

EDIT:

So, guten Morgen, ich hoffe alle haben gut geschlafen und ihre Emotionen wieder heruntergefahren!

Und lasst Euch sagen:

Es gibt einen schönen Spruch auf Erden, Ihr müßt bedeutend ruhiger werden! ;)

Zu einigen Beiträgen ist wohl genug gesagt, vielleicht setzt man sich das ein oder andere mal noch etwas fester auf seine Finger! DANKE!!!

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Originalbeitrag

Nun, der betroffenen Familie, die bis zum BGD gezogen ist, hilft das Urteil mit Sicherheit. :pfeif:

Ja erstmal,......aber ob das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter jetzt besser ist? Ob der Vermieter sich damit abfinden wird? Ob er die Finger jetzt stillhalten wird, sei mal dahingestellt.

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Koernchen

Ich mag jetzt nich alles durchlesen, deswegen sorry falls diese Frage schon beantworden worden sein sollte.

Aber anscheinend verhält es sich ja mit allen Haustieren nun ähnlich wie zuvor mit Kleintieren. erst durften die nicht mehr generell verboten werden, nun alle Haustiere. Sprich, der Vermieter braucht einen Grund weshalb er die Tiere nicht haben will. Wie ist es aber, wenn man neu in eine Wohnung einziehen möchte?

Kleintiere durfte man ja einfach mitbringen, da brauchte man den Vermieter gar nicht drüber zu informieren. Wie ist das ab jetzt mit Hunden? Bin ich VERPFLICHTET (auf die Antwort "Ja" hätte ich gern eine Quelle und keine Vermutungen) dem Vermieter mitzuteilen das ich Hunde habe? Und wenn ich dann quasi schon eingezogen bin und der Vermieter merkt das ich Hunde habe, welche rechtliche Grundlage hätte er mir nur aufgrund der Tatsache das ich Hunde halte wieder zu kündigen wenn absolut nichts vorfällt? Also keine Hundehaufen vor der Haustier, im Flur oder sonstwo auf seinem Grund und Boden, keine Beschädigungen, keine Lärmbelästigung sondern lediglich die Anwesenheit der Hunde.

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eve1973

Das ist eine gute Fragen Koernchen.

Wobei ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, dass man einfach so einziehen kann und einen evtl. vorhanden Hund einfach verschweigen kann.

Das würde ich auch dem Vermieter gegenüber furchtbar unfair finden irgendwie.

Ich kann jeden Vermieter verstehen, der aufgrund schlechter Erfahrungen nicht an Tierhalter vermietet, finde es aber auch schade, dass man es als Hundehalter so schwer hat, eine schöne Wohnung zu annehmbarem Preis zu finden.

Es gibt ja auch wirklich viele Hundehalter, die mit ihren Hunden ganz problemlos in Miete wohnen.

Ich persönlich hätte bei einem Umzug gar keine Probleme damit, wenn der neue Vermieter den alten Vermieter oder auch die Nachbarn kontaktiert und nachfragt - aber ich hab auch nichts zu verbergen.

Wäre ich Vermieter, wäre es mir schon wichtig, ein Feedback vom alten Vermieter zu bekommen.

Wir haben ja auch eine Weile eine andere Wohnung gesucht - mit zwei Hunden wirklich verdammt schwer, wenn man dann wen Schule und Kind auch noch relativ ortsgebunden ist und nicht gerade in einer Bruchbude oder einem Hasenkasten leben möchte.

Wir hatten damals keine passende neue Wohnung gefunden.

Gott sei Dank hat sich bei uns die Wohnungssuche erledigt, weil die Nachbarn auszogen... aber es war wirklich sehr entmutigend und ich hoffe, dass wir so schnell nicht wieder auf Wohnungsuche gehen müssen.

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Koernchen

Genau das ist aber der Punkt...es wird nicht nachgefragt, sich nicht unterhalten, es wird einfach abgelehnt. Und dafür muss es ja nichtmal ne Begründung geben. Da braucht man sich nicht wundern wenn Hundehalter irgendwann so entnervt sind das sie ihre Hunde eben heimlich mitbringen. Und wenn es nun keine rechtliche Grundlage mehr gibt die das verbieten würde...ganz ehrlich, ich glaub ich würd das dann auch machen wenn ich mit zwei Hunden einfach nichts finde...

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Es gibt noch keine schriftliche Urteilsbegründung im Moment, deswegen ist das (für mich) eben noch etwas unklar. Im Moment gibt es irgendwie nur was aus der Presse... Vielleicht übersehe ich da aber was.

Der beklagte Mieter hat einen kleinen Hund für den kranken Sohn und es war auch die Rede von so genannten AGB-Klauseln (also in etwa so, wie bei den abgesägten Renovierungsklauseln). Gehen wir danach, ist es immer noch möglich einen Hund wirkungsvoll zu untersagen.

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eve1973
Originalbeitrag

Genau das ist aber der Punkt...es wird nicht nachgefragt, sich nicht unterhalten, es wird einfach abgelehnt. Und dafür muss es ja nichtmal ne Begründung geben. Da braucht man sich nicht wundern wenn Hundehalter irgendwann so entnervt sind das sie ihre Hunde eben heimlich mitbringen. Und wenn es nun keine rechtliche Grundlage mehr gibt die das verbieten würde...ganz ehrlich, ich glaub ich würd das dann auch machen wenn ich mit zwei Hunden einfach nichts finde...

Naja, aber was ist das denn für ein Anfang bei einem Mietverhältnis... wenn man direkt irgendwie nicht die Wahrheit sagt?

Und muss ein Vermieter wirklich begründen, warum er bestimmte Personen, Dinge, Tiere oder was auch immer nicht in seiner Wohnung haben möchte? Eigentlich doch nicht, oder?

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Koernchen

Nö...aber genausowenig sehe ich ein das ich als Mieter alles erzählen muss. Wenn ich als Hobby Posaune spielen habe, bin ich nicht verpflichtet das zu erzählen, wenn ich Hunde habe schon? Beides kann andere belästigen. Und auch ich oder meine (nicht vorhandenen) Kinder können Schäden anrichten. Wenn nun also kein Gesetz mehr mich verpflichtet zu erzählen was ich in meiner Freizeit mit wem unternehme, wieso sollte ich das dann tun?

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Koernchen

Für den Vermieter ist doch in erster Linie mal wichtig das ich ein geregeltes Einkommen habe um meine Miete immer pünktlich zu bezahlen, mich an die Hausregeln halte usw. Er darf natürlich frei nach Bauchgefühl entscheiden ob er mich für einen vertrauenswürdigen, verantwortungsbewussten Menschen hält, den er in seine Wohnung einziehen lässt. Aber mehr eben auch nicht. Ich bezahle schließlich dafür dort wohnen zu dürfen, da lasse ich mir doch nicht meine Freizeitgestaltung vorschreiben. Und wenn es wie gesagt kein Gesetz mehr gibt das mich verpflichtet meine Hunde gegenüber dem Vermieter zu erwähnen....ich könnte genausogut schwanger sein und bräuchte es nicht sagen. Prinzipiell finde ich das absolut richtig so!

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