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Kein generelles Haustierverbot im Mietvertrag??


stromwechsel

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Aber was ist wenn der Vermieter zum Beispiel keine Blondinen mag? Diskriminierung oder immer noch gutes Recht.

Schwieriges Feld. Der Besitz, wo ich wohne. Keine Frage.

Aber wenn ich meinen Besitz vermiete gibt man einige Rechte ein Stück weit ab (zum Beispiel wenn der Nutzer andere Überzeugung ist, Kleintiere hat usw.), will man das nicht sollte man evtl. lieber nicht vermieten.

Ist ja auch eine Art geschäftliche Beziehung und hat nix mit persönlichen Vorlieben zu tun.

Daher die Frage wo die Grenze ist? Reicht schon der Verdacht (es könnte ja sein, dass Hund bellt)? Oder muß sowas im Vorfeld begründet sein (Nachbar ist Allergiker, oder es überschreitet das akzeptable Mass an Tieren)?

Letztlich kann mir zum Beispiel niemand verbieten, meine Wohnung mit 500 Terrarien voll zupflastern oder 10 Frettchen.

Ich werde zumindest immer noch vorher Fragen.

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Das Hobby Posaune ist sicher nicht verboten und auch nicht anzeigepflichtig beim Vermieter. Wenn du dann aber auf die Idee kommst in deiner Wohnung Übungsstunden abzuhalten, sich die anderen Mieter beschweren würden (und das würden sie!) bekommst du die erste Abmahnung vom Vermieter. Dann kannst du dir überlegen ob du weiter üben möchtest, oder ob du in der Wohnung wohnen bleiben kannst.

Den Vermieter interessiert wahrscheinlich dein Privatleben überhaupt nicht, aber er möchte gerne wissen wer sich in der von ihm vermieteten Wohnung generell aufhalten wird.

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Was ich viel schlimmer finde ist, dass sich durch das Urteil jetzt wahrscheinlich die unteren Gerichte um ein vielfaches damit beschäftigen müssen. Für deren Arbeit ist dann ja wohl für die nächsten Jahre gesorgt.

Dann werden sich Vermieter Gedanken machen wie sie dennoch auf die Hundehaltung Einfluss haben können. Nicht auszuschließen sind dann z.B. Verträge die die Hundehaltung nicht verbieten sondern explizit erlauben, mit dem Zusatz,....durch die Haltung eines jeden Hundes erhöht sich der monatliche Mietzins um.......! Ob das jetzt rechtens wäre, sei mal dahingestellt auch damit werden sich die Gerichte auseinandersetzen müssen.

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Koernchen

Naja, nachdem Haustiere keine Personen sind...und auch Kleintiere nicht "angemeldet" werden müssen (was ich übrigens auch nie getan habe einfach weil ich nicht daran gedacht habe, nicht aus böser Absicht)...ist eben die Frage ob das jetzt für alle Haustiere gilt. Und soweit ich weiß kann ICH auch Posaune üben solange ich möchte, solange ich das nicht während der Ruhezeiten also etwa zw. 13 und 15 Uhr (in manchen Gegenden) oder zwischen 22 und 8 Uhr mache. Die restliche Zeit kann doch jeder auch den ganzen Tag lang z.B. bohren, wieso nicht auch Posaune spielen? Auch Hundebellen gilt ja erst als Lärmbelästigung wenn es länger als eine halbe Stunde am Stück andauert. Was genau unterscheidet bohren eigtl vom Hundebellen?

Was mich einfach stört ist dieser generelle Kontrollwahn. Ja, angesichts anscheinend immer häufiger werdender Mietnomaden kann ich das zwar nachvollziehen. Alles reglementieren und verbieten zu wollen kann aber auch keine Lösung sein. Diese Risiken geht man, wie Piflo schon sagte, als Vermieter eben ein und sollte sich wohl möglichst gut dagegen versichern (falls möglich, kenne mich da nicht aus). Doch immer wieder fragen ob ich mit zwei braven Hunden, die die Wohnung weder als Toilette noch als Spielplatz betrachten, einziehen darf und immer wieder deswegen abgelehnt zu werden...naja...hat eben irgendwann zur Folge das ich auch die Hunde nicht mehr erwähne wenn ich es nicht muss...

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Originalbeitrag

Daher die Frage wo die Grenze ist? Reicht schon der Verdacht (es könnte ja sein, dass Hund bellt)? Oder muß sowas im Vorfeld begründet sein (Nachbar ist Allergiker, oder es überschreitet das akzeptable Mass an Tieren)?

Ich glaube nicht, dass es wegen dem Bellen des Hundes ist, dass der Vermieter keine Hunde in seiner Wohnung haben möchte, sondern wegen dem zusätzlichen abwohnen und der zusätzlichen Abnutzung von Böden und Wänden und ... auch das ist halt leider so, eine Hundewohnung riecht anders. Genauso, wie eine Raucherwohnung anders riecht.

Ein kleines Beispiel:

Wir haben ein Außenhaus. Neben uns wohnt unsere Nachbarin, die Schichtdienst im KHS hat. Ich habe ihren Dienstplan und wenn sie Nachtdienst hat, dann haben die Hunde nur ein Zimmer und den Flur zu Verfügung. Wenn das Wetter einigermaßen ist, nehme ich Smilla mit in mein Office, damit die Nachbarin schlafen kann, denn, wenn jemand fremdes bei uns auf dem Parkdeck ist, wird das lautstark gemeldet. (langer Satz :D )

Da wir Eigentümer des Hauses sind, wäre es schiete egal, wie lange meine Hunde bellen. Da ich Rücksicht auf meine Mitmenschen nehme und, was der Mieter kann, der Eigentümer seltener, ich "muss" bis ans Lebensende in meinem Haus wohnen. Ein Mieter kann aus-, umziehen, wenn es ihm nicht passt.

Wie gesagt, ich denke nicht, dass es nur der evtl. Lärm des Hundes ist, der den Eigentümer veranlasst, seine Wohnung vorzugsweise an Nichthundehalter vermietet.

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Rosemont

Es überrascht mich, welche Wellen das Urteil schlägt. Da scheint es auf beiden Seiten viele aufgestaute Emotionen zu geben. Kein Wunder, dass der Wohnungsmarkt ein Hexenkessel ist. :D

Spaß beiseite, ich finde den Neustart der Diskussion sehr gelungen, muss gleichzeitig aber wieder feststellen, dass wir mit unserer Hausverwaltung auf persönlicher Ebene ein unverschämtes Glück gehabt haben müssen (hier läuft alles sehr entspannt ab) und dass man sich leider nicht darauf verlassen kann, dieses Glück erneut zu haben. Wahrscheinlich werden wir also noch einige Jahre im 5. Stock wohnen mit Haltungserlaubnis für einen kleinen Hund, den wir nicht halten können... Ironie des Schicksals. :)

Insgesamt interessiert mich persönlich das Urteil nur wenig, weil sich für mich nichts ändern wird. Auf der Suche nach einer neuen Wohnung wird weiterhin die einzige Möglichkeit für mich sein, mit offenen Karten zu spielen, weil etwas anderes mir gar nicht in den Sinn käme. Das heißt ehrlich zu sein, den Vermieter von meiner Person zu überzeugen versuchen und davon, dass ich meine Miete zahle und respektvoll mit seinem Eigentum umgehe. Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht klappt und sei es nur aus mangelnder Sympathie, muss ich eben weitersuchen, ebenso wie ich akzeptieren muss, wenn er Interessenten ohne Tiere lieber den Vorzug gibt. Schlimm wird eine solche Situation erst, wenn Zeitdruck dahinter steht.

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Koernchen

Das ist es eben, man hat häufig Zeitdruck...wenn ich das nächste Mal auf Wohnungssuche muss, dann vermutlich weil mein Arbeitgeber mir eine neue Stelle zugewiesen hat zu einem bestimmten Zeitpunkt. Und häufig erfährt man auch nicht schon Monate im voraus wann man wohin versetzt wird. Da hat man keine Zeit für eine monatelange Wohnungssuche und ich weiß das ich nicht allein mit dieser Problematik bin.

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Originalbeitrag

Genau das ist aber der Punkt...es wird nicht nachgefragt, sich nicht unterhalten, es wird einfach abgelehnt. Und dafür muss es ja nichtmal ne Begründung geben. Da braucht man sich nicht wundern wenn Hundehalter irgendwann so entnervt sind das sie ihre Hunde eben heimlich mitbringen. Und wenn es nun keine rechtliche Grundlage mehr gibt die das verbieten würde...ganz ehrlich, ich glaub ich würd das dann auch machen wenn ich mit zwei Hunden einfach nichts finde...

Genau das Verhalten, das du an den Tag legen würdest hat allen vernünftigen Hundehaltern den weg in eine Hundeerlaubte Wohnung verbaut u.a !!!

Warum muß ein Vermieter Begründen weshalb Hundehaltung in seiner Wohnung verboten ist? Reicht es nicht wenn man fragt und ein *Nein* bekommt? Kann man das nicht respektieren?

Möchtest du, das man sich über deine Einstellungen und Regeln hinweg setzt?

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Koernchen

Nein, ich möchte das man sich an geltendes Recht hält. Und wer das nicht möchte, darf eben nicht vermieten, Punkt. Genau deswegen frage ich ja nach ob ich nach diesem Urteil noch verpflichtet bin meine Hunde anzukündigen, eben weil ich mich an Recht und Gesetz halten möchte und werde. Doch bin ich dazu nicht mehr verpflichtet, hat auch kein Vermieter das Recht nur wegen meiner Hundehaltung das Mietverhältnis zu kündigen, Punkt.

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Das, was man über das Urteil bisher erfahren konnte, gibt eben genau das nicht her. Das Verbot der Hundehaltung, sowie die Ungültigkeit der Verbotsklauseln ist wohl von verschiedenen Faktoren abhängig. Sagen kann man das eben erst, wenn man die Urteilsbegründung und die gesamtentscheidung lesen kann.

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