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Auslandstierschutz - § 11 Tierschutzgesetz für PS


UliH.

Empfohlene Beiträge

Ok, das hatte ich dann überlesen :-(

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schwarze Kiwi

Claudia,

die Entscheidung des Vorstandes ist unmittelbar nach der Erstellung meines Threads gefallen. Wir werden die Hunde nicht übernehmen.

Ich hätte den Thread auch schließen lassen können, denke aber, dass es doch für den einen oder anderen mit interessant ist.

Also stellt ihr eure Vermittlungsarbeit jetzt komplett ein ? 

NIchts anderes bedeutet es ja eigentlich wenn ihr eure Pflegestellen nichtmal freundlich FRAGEN wollt ob sie bereit wären den Schein zu machen. 

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Also stellt ihr eure Vermittlungsarbeit jetzt komplett ein ? 

NIchts anderes bedeutet es ja eigentlich wenn ihr eure Pflegestellen nichtmal freundlich FRAGEN wollt ob sie bereit wären den Schein zu machen. 

 

 

Die neue Station ist erst im Frühjahr d.J. groß eröffnet worden. Warum sollten wir unsere Arbeit einstellen???

Oder meinst du, dass nur ausländische Hunde eine Pflegestelle brauchen??

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schwarze Kiwi

der Paragraph 11 macht keinen Unterschied zwischen ausländischen und inländischen Pflegehunden. 
Ohne §11 keine Pflegehunde. 

Schreib ich echt SO undeutlich ? 

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Jetzt muss ich mich mal kurz einklinken.

Der 11er muss von zwei Leuten aus dem Verein vorgewiesen werden können. Definitiv von einem aus dem Vorstand.

Kann er das nicht, darf er nicht vermitteln.

Es muss keine PS einen machen.

Ich frage mich, Claudia, was bei euch für ein Schein verlangt wird denn hier in NRW ist es definitiv so, das er teuer und sehr umfangreich ist.

Benno/Gudrun, Züchter müssen keinen machen, bzw nicht in jeder Gemeinde, da ihnen Sachkunde einfach unterstellt wird. ;(

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Ninchen0_15

Das ist auch mein Kenntnisstand.

Ausser, wie gesagt, die PS arbeitet eigenständig, ohne Verein im Hintergrund oder überschreitet eine gewisse Anzahl von Hunden und ähnelt somit einer tierheimähnlichen Einrichtung.

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der Paragraph 11 macht keinen Unterschied zwischen ausländischen und inländischen Pflegehunden. 

Ohne §11 keine Pflegehunde. 

Schreib ich echt SO undeutlich ? 

 

Dann nehme ich mal einen anderen User aus einem andern Thread mit rein, der ja nun auch den §11 mit ablegen muss.

 

 

 

Fakt ist, ich werde eher klagen als dass ich mich für teuer Geld bei irgendwelchen Tierärzten in meinem Fachgebiet "schulen" und prüfen lasse, die mit einem Hund noch nicht mal ohne zu stolpern von A nach B gehen könnten. Man hört leider aus zuverlässigen Quellen die gruseligsten Stories von bereits stattgefundenen Prüfungen.

 

Fakt ist auch, eine Behörde hat nicht über Bestandschutz zu entscheiden, sondern im Einzelfall ein Gericht. Werde hier nicht klein beigebenund zur Not klagen .

 

LG Anja
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schwarze Kiwi

und was hat das nun wieder damit zu tun ? 
Sag mal WILLST du mich nicht verstehen ? 

Diana - ich hab die Info aus wirklich erster Hand - ich hatte nen unangekündigten Hausbesuch von Ordnungsamt plus Veterinäramt - mehr als denen glauben kann ich nicht ;) 

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