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Auslandstierschutz - § 11 Tierschutzgesetz für PS


UliH.

Empfohlene Beiträge

Ninchen0_15

Das einzige, was ich mir jetzt vorstellen kann wäre, dass die in Frage kommende PS die Anzahl der Hunde überschreitet (dazu gehören dann auch die eigenen), bis zu der eben nicht von einer "tierheimaehnlichen" Einrichtung ausgegangen wird.

Denn dann braucht auch eine PS, hinter der ein Verein steht, diesen Paragraphen.

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So um die Verwirrung noch kompletter zu machen  - habe ich soeben mit Frau vet. Dr. Pflaum vom Landratsamt - zuständig für §11 bei uns - telefoniert.

 

Die vereinseigenen Pflegestellen des Tierschutzes seien in der Verordnung des §11 expleziet nicht mit aufgeführt.

 

Da der Verein in Bundesland a ist, die PS in Bundesland B) kann es durch aus sein, dass es komplett unterschiedlich gehand habt wird und der Amts-Tierarzt in dem die PS pflegt, den §11 sehen will. Das liegt in derem Ermessen.

Die Prüfung im Tierschutz nach §11 muss nur dann erfolgen, wenn es um Tiere geht, die mit Traces-Papieren (Anmerkung von mit: was ja auch nicht anders sein sollte!!!) innerhalb der EU zwischen 2 Ländern transportiert werden.

Für den innerdeutsche PS ist der §11 nicht erforderlich.

Sie hat nochmal darauf hingewiesen, dass es reine Ermessensache des zuständigen Vet.-Amtes ist und von Bundesland zu Bundesland total unterschiedlich gehandhabt wird.

Unser Vet.-Amt würde wenn überhaupt, nur beim Auslandstierschutz mit Trace-Papieren mal nachschauen, Innland nicht.

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ChiChi2

Tolles Chaos  :Oo

 

Dennoch verstehe ich nicht, worin das Problem liegt, diesen "Schein" zu machen. So actig ist das doch nicht?

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Christiane,

 

ich z.B. bräuchte den §11 nicht, wenn ich den Hund aus Spanien kommen lassen würde - trotzdem kann ich ihn nicht kommen lassen. Bin ich deshalb ein schlechter Mensch???

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ChiChi2

Klar bist du ein schlechter Mensch! *Scherz*

 

Scheint ja insgesamt nicht klar zu sein, welcher 11er das sein soll. ...

Da wurden ja im Thread verschiedene Varianten beschrieben. Zumindest der "Kleine" scheint harmlos.

 

Man muss wohl die Behörden so lange treten, bis zumindest mal klar ist, wer was konkret haben muss. Mir tut das nur für dich und den Verein leid, denn ihr und die Chowies badet es aus.

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Hallo,

 

im Prinzip ist es doch eine gute Voraussetzung, wenn eine Pflegestelle nachweisen muss, dass gewisse Grundkenntnisse für die Pflege/Haltung von Hunden da sein müssen.

 

Wenn der Verein nur mit Pflegestellen arbeiten kann, weil keine andere Unterbringungsmöglichkeit da ist, dann sollte er die bisherigen Pflegestellen beraten/unterstützen oder fit machen, dass sie diesen Nachweis erbringen können. Sollte doch kein Ding der Unmöglichkeit sein, diesen Nachweis abzulegen, wenn man Erfahrung mit der Hundehaltung hat. Wenn es ein finanzielles Problem ist, könnte doch der Verein diesen einmaligen, erforderlichen Nachweis bezahlen. Schliesslich ist es im Interesse des Vereins geeignete und ausgebildete Pflegestellen zu haben.

 

Ich würde ein Tier nicht gerne an eine Pflegestelle geben, wenn ich nicht sicher wäre, dass es das Tier dort gut hat und entsprechend versorgt wird.

 

Also - reden mit den Pflegestellen, eventuell ein Seminar anbieten, bei denen diese Pflegestellen auf den Nachweis vorbereitet werden und dann sollte sich dieses plötzliche Problem durch den neuen Paragraphen doch erledigen!

 

Liebe Grüße

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@Cony,

Lese bite Helenas Beitrag eine Seite vorher. Sie hat es auf den Punkt gebracht.

 

Der Verein hat eine nagelneue, frisch aufgebaute und von allen Behörden und Ämtern abgenommene Station im Schwarzwald und arbeitet auch vereinzelt mit externenPS, aber nicht ausschließlich.

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Ninchen0_15

Nein, um Himmels Willen, das muss ja die PS für sich selber entscheiden und nur, weil du den Paragraphen nicht brauchen würdest, kannst du ja jetzt nicht jeden Hund aufnehmen.

Aber schade ist es halt, dass die beiden Hunde jetzt nicht kommen können.

Es könnte sein, dass ich im Moment etwas auf der Leitung stehe, ich habe es immer noch nicht zur Gänze verstanden....!

Also, vereinseigene Pflegestellen sind explizit von dieser Verordnung ausgenommen, ausser es geht um mit Traces eingeführte Hunde, dann braucht auch eine kleine, nicht tierheimähnliche PS den Paragraphen, bzw. liegt das dann im Ermessen des zuständigen Amtstierarztes?

Ich verstehe den Auszug aus der Verordnung nicht so, habe das bis jetzt so auch noch nicht gehört und finde das mal wieder ziemlich willkürlich.

Bei uns laufen im Moment mal wieder zich Kleinhunde, ich glaube, Papillion/Yorkshire rum, die im Nebenort "gezüchtet" und für teuer Geld verscherbelt werden.

DA wäre es doch mal sinnvoll, von solchen Vermehrern einen Sachkundenachweis zu verlangen!

Natürlich gibt es Ausnahmen, aber zumindest die Vereine, für die wir bisher Pflegestelle waren, haben sich vorher ein genaues Bild davon gemacht, wo sie ihre Hunde hingeben, immer auf's Neue und jeder wieder für sich.

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Christianchen, man weiß nie, für was was gut ist.

 

In dem §11 scheinen die "vereinseigenen und externen Pflegestellen im Tierschutz" nicht geregelt zu sein. Desweiteren werden wenn, nur Leute vom Vet.-Amt besucht, die die Tiere (meist halt Hunde) mit Traces geschickt bekommen haben.

 

Keine Traces - keine Info ans Vet.-Amt. Traces  - Info ans Vet.-Amt.

 

Jetzt kommt noch mit dazu, dass selbst wenn das Vet.-Amt die Info hat, dass mit Traces ein Hund auf die PS kommt, es in derem Ermessen liegt, nach dem §11 bei der PS zu fragen, weil es halt nicht in dem §11 geregelt ist, wie "vereinseigene und externe Pflegestellen im Tierschutz" generell gehandelt werden.

 

 

Zu deinen "Kleinhunden". Das habe ich ja auch schon angebracht, dass man da eher diesen Leuten auf die Finger schauen sollte/müsste, als einer langjährigen und zuverlässigen PS.

 

Aber ist so, wies ist.

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