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Auslandstierschutz - § 11 Tierschutzgesetz für PS


UliH.

Empfohlene Beiträge

 

Und auf der Station auch kein Problem. Nur - Chowies kann man schlecht in einem Rudel Husky / Malamuts mit laufen lassen, deshalb bekommen die immer auf Einzel-PS.

 

Claudia, gerne noch mal für dich :knuddel

 

Da steht nirgends, dass wir unsere Tätigkeit einstellen. :)

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schwarze Kiwi

Sach ma - begreifst du es echt nicht oder stellst du dich doof ? 

OHNE §11 SCHEIN KEINE PFLEGESTELLE - OHNE PFLEGESTELLE KEINE PFLEGEHUNDE - egal ob in- oder ausländisch. 

Also WIE wollt ihr das in Zukunft handhaben ?????????? 

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schwarze Kiwi

Ich verstehe sehr gut, danke. 

Ich fragte ja bloß ob sie die Vermittlungsarbeit nun einstellen da immer davon die Rede ist das sie ihre Pflegestellen ja nicht zwingen können den Schein zu machen - auf meine Frage ob sie sie nicht einfach erstmal FRAGEN wollen wurde nicht eingegangen - ebenso nicht wie sie es sich denn dann in Zukunft vorstellen. 

Aber so langsam geb ich auf ..... wer nicht verstehen will, versteht eben auch nicht ... 

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Richtig, Jenny.

PS brauchen keinen 11er.

Und auch wenn dein OA, Claudia, und das Vet-Amt sagen das du nicht mehr brauchst, so ist es woanders eben leider nicht so.

Ich weiß nämlich aus erster Hand, dass es anders ist.

Ebenso wie ich es aus der Vorstandsarbeit im Auslandstierschutz selber gesehen habe.

Jedes Vet-Amt scheint andere Ansichten zu haben Wie ein 11er auszusehen hat, bis auf die gesetzliche Grundlage das Vereine oder selbstständig arbeitende PS definitiv einen haben müssen.

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schwarze Kiwi

Es ging aber ja nicht um die Frage - also MIR nicht - ob PS nun einen brauchen oder nicht - die Gesetze scheinen da etwas verwirrend zu sein - sondern darum was der Verein denn gedenkt zu tun wenn die Pflegestellen eben DOCH den Schein brauchen. 

Ob der §11 Schein Ländersache oder Bundessache ist weiß ich nicht - ich kann halt nur sagen wie es hier ist. 

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Die Gesetze sind sonnenklar auch wenn sie von Amtswegen anders ausgelegt werden können.

PS gelten als ehrenamtliche Privatpersonen. Hat man einen eingetragenen Verein, so müssen zwei Menschen aus diesem Verein einen 11er vorlegen können. Nicht mehr und nicht weniger.

Ist der Verein nicht als solcher eingetragen, darf er keine Hunde gegen Geld vermitteln, denn das gilt als gewerblicher Verkauf und dafür brauch man auch den 11er.

PS brauchen ihn nicht außer sie vermitteln auf eigene Faust. Da gilt wieder die gewerbliche Verkaufsgeschichte.

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schwarze Kiwi

Und warum war es dann nötig das man die beiden Hunde im AUsland gelassen hat ?  
Scheinbar ist es ja doch nicht SO klar ob eine PS die für einen Verein "arbeitet" ihn nun braucht oder nicht. 

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Sorry, ich finde das Ganze ziemlich verwirrend, anscheinend weiß niemand so ganz genau was jetzt

wirklich Sache ist.

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Das Problem ist ganz einfach, dass keiner weiß, wie genau das Gesetz zu handhaben ist...

 

im Moment kann da jedes VetAmt einfach selber entscheiden und je nach Engagement der Beteiligten TAs ist das eben mal mehr, mal weniger streng...

 

Der Unterschied zwischen In- und Ausland wird schlicht sein, dass ausländische Hunde über die Traces ans zuständige Amt gemeldet werden und inländische eben nicht ;) und was das Vetamt nicht gemeldet kriegt existiert auch nicht :D

 

Und Claudia, nur weil du keine Antwort auf die Frage, ob die Pflegestellen denn gefragt wurden bekommst, heißt das doch noch lange nicht, dass sie nicht gefragt wurden?

 

wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es einen großen Verein mit Auffangstation etc. der alle normalen Genehmigungen hat, der aber für verschiedene Rassen, nicht nur Chows zuständig ist... Bei der Entscheidung ging es wohl um die 2 Hunde im Speziellen, die nicht in der Tötung sitzen und die man vielleicht auch ganz einfach direkt an Endstellen vermitteln kann?

 

mit ein bisschen gutem Willen ist das doch gar nicht so schwer zu verstehen? Man ist doch keinem in einem öffentlichen FOrum Rechenschaft schuldig?

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