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Worüber habt ihr euch heute geärgert?


Estray

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Uns kam das Wasser aus der Wand, ja. Bzw. aus dem Durchlauferhitzer und dann war das komplette Badezimmer nass.
Da war Herr Vermieter auch bei uns oben (und wir hatten zufällig gerade nicht alles perfekt aufgeräumt), dazu hundert Handtücher auf dem Boden (es hat ja recht lange gedauert, bis die Vermieter uns mal die Türe geöffnet haben und im Keller (für uns nicht betretbar) das Wasser abgestellt haben.)  Darum geht es denen aber nicht. 

Zu den ungeputzten Fenster (die wir dann direkt geputzt haben) war es denen hier wohl zu "unordentlich" .. unser Boden war z.B auch dreckig  :D

(Ich hoffe sie sind perfekte, fehlerfreie Menschen - aber bei Menschen, die jedes Jahr mehrere arme Babykatzen qualvoll verrecken lassen bezweifel ich das etwas - sorry ) 

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vor 8 Minuten schrieb Freefalling:

Bei aller Hilfe.... bitte verwendet keine Namen. @Jensylon ich hab das geändert.

Bin nach ner Pause wieder da wusste nicht das es plötzlich ein Geheimnis ist. So wurde sie doch früher auch im Forum angesprochen. Sorry dafür.

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vor 12 Minuten schrieb Laikas:

@Annali Da steht allerdings auch:

 

"Aber Achtung: Mieter sollten ein Besichtigungsbegehren des Vermieters nicht leichtfertig ablehnen. Denn eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Auch dies hat der BGH schon entschieden (BGH vom 5.10.2010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13).

 

Ja, aber da war die Rechtslage anders. In diesem Fall war im Mietvertrag geregelt, dass der Vermieter das Recht auf Besichtigung der Wohnung hat, wenn er beabsichtigt die Mietwohnung an einen neuen Eigentümer zu verkaufen. Der Mieter hatte jedoch nachhaltig und hartnäckig das (in diesem Fall) vertraglich festgelegte Recht des Vermieters auf Besichtigung mit seinem Kaufinteressenten verweigert. Hier hatte der Vermieter also einen berechtigten Grund für die Wohnugsbesichtigung...  Der BGH hatte hier entschieden, dass für den Vermieter die Zumutbarkeitgrenze dessen, was er vom Mieter erdulden muss, überschritten ist (hier war der Vermieter auch in Gefahr einen finanziellen Verlust zu erleiden, weil der Kaufinteressent abspringt).

 

@Regenmacher Sollte der Vermieter euch gegenüber tatsächlich einen nachvollziehbaren berechtigten Grund darlegen (ein möglicher Wasserschaden könnte ein solcher Grund sein, denn dann müsste der Vermieter das begutachten, um es ausbessern lassen zu können), dann solltet ihr natürlich die Besichtigung zulassen. Und dann auf jeden Fall den Tipp von @Laikas beherzigen und Zeugen hinzunehmen (je mehr desto besser, idealerweise habt ihr einen Juristen in der Familie/im Freundeskreis, der gerade nix besseres zu tun hat).

 

  • Danke 1
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@Regenmacher ein bissl Unordnung oder nicht frisch gesaugte/gewischte Fußböden sind kein Besichtigungsgrund - ungeputzte Fenster übrigens auch nicht (dann hätte ich ja in meiner Mietwohnung damals direkt ein Gästezimmer für den Vermieter einrichten müssen... :ph34r:)

  • Haha 3
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@Regenmacher Neue Schlösser, bzw. Steckschlösser sind wohl auch eine gute Idee, falls ihr die nicht schon beim Einzug getauscht habt. Vermieter dürfen ja keinen Zweitschlüssel zu vermieteten Wohnungen haben ohne die ausdrückliche Erlaubnis vom Mieter und die muss man ihnen nicht geben. Ich schätze, viele haben trotzdem welche. (Geht da wer heimlich rein, ist das Hausfriedensbruch.)

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@Regenmacher Falls Du oder Dein Freund in einer Gewerkschaft sind, hört euch da mal um, die haben teilweise auch Mietrechtsberatung (falls die anderen Möglichkeiten nicht in Frage kommen). So ein Mist, echt. :( Hoffentlich geht alles gut aus.

Notiere Dir bitte auch, wann wer was gesagt hat, besonders dann, wenn es in irgendeiner Form beleidigend oder bedrohlich ist! Und zögere bitte nicht, die Polizei zu rufen, wenn Du Dich von der Vermieterin bedroht fühlst!

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Oder falls einer von euch studiert: Unis bieten auch manchmal kostenlose Rechtsberatungsstunden an. Oder, wenn alle Stricke reißen: geht zum Amtsgericht und informiert euch dort, ob ihr vielleicht Anspruch auf Beratungshilfe habt (dann hättet ihr beim Anwalt nur den Eigenanteil von 20 Euro zu zahlen).

 

Der Tipp von @Laikas mit dem Mieterverein ist auch super. Dort könnt ihr relativ kostengünstig beitreten und bekommt fachkundige Unterstützung.

 

Und auch @Ivy2 's Tipp möchte ich nochmal hervorheben: Führt unbedingt Gedächtnisprotokoll über alles, was sich der Vermieter euch gegenüber so leistet. Immer schön mit Datum, Uhrzeit, kurze Beschreibung der Begebenheit und Namen möglicher Zeugen, die vielleicht dabei gewesen sind. Kleiner Tipp: Falls es auch Telefonate mit dem Vermieter gibt/gab, kann man hier wunderbar auch mal eine verlässliche Person als Zeuge angeben, die vielleicht in Wirklichkeit nicht da war. Derjenige hätte dann natürlich nur das gehört, was du gesagt hast, aber er könnte die Existenz eines Telefonats bezeugen und das wiederum verleiht dem ganzen Gedächtnisprotokoll Glaubwürdigkeit bzw. lässt es schlüssig erscheinen. Die Gefahr, dass ein solcher Zeuge tatsächlich bei einem Gerichtsverfahren vorgeladen würde, um zu bezeugen, dass du mal in seiner Anwesenheit telefoniert hast, ist verschwindend gering.

  • Gefällt mir 2
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Tina+Sammy

Ich ärgere mich heute über mich selbst. 😎

 

Gestern Abend auf der Couch eingepennt, nachts mit extrem schmerzender Schulter wach geworden.

 

Heute schmerzt das gebrochene Schlüsselbein wieder in voller Gänze.

 

Dabei war ich doch gestern erst sooo happy, dass ich den Oberarm endlich einige cm vom Körper weg halten konnte. *hmpf*

  • Traurig 5
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