Renegade 21. August 2018 Teilen 21. August 2018 vor 5 Stunden schrieb Fricco: Wie sieht es aber aus, wenn ein Fremder unautorisiert auf mein Grundstück gelangt? Fricco würde auf jeden Fall erst mal kräftig anschlagen. Und dann? Hurrah ein Mensch, und der ist freundlich. :)) Oder würde er womöglich angreifen, schließlich ist das ein Einbrecher? Egal, ob ein Schild am Zaun ist, das auf einen Hund hinweist oder auch nicht, ich wäre als Halter verantwortlich, falls sich mein Hund für Angriff entscheidet ... Und wie ist dieser Aspekt zu beurteilen? Ich kann jetzt nicht auf Gerichtsurteile o.ä. verweisen, aber ich habe im Hinterkopf, dass dies wohl so ist wie im Zitat beschrieben. Weiß da jemand etwas Genaues? In der Umbauphase unseres Hauses in Spanien war RR Selma etwa 1-2 Jahre. Im Gegensatz zu Enya jetzt fand sie Menschen nicht grundsätzlich nur toll. Zu dieser Zeit latschten die verschiedenen Handwerker rein zum Tor, raus aus dem Tor... wir waren auch im Freien, aber eben nicht immer in Selmas unmittelbarer Nähe. Manchmal habe ich auch ein wenig die Luft angehalten, ehrlich gesagt. Doch im Nachhinein betrachtet, war dieses "Programm" geradezu ein Desensibilisierungstraining für Selma. Sie wurde vertrauensvoller mit "Fremden" und hatte dann auch tolle "Freunde", die sie (gegen meinen explizit geäusserten Willen) jeden Morgen an ihrem Frühstücks Bocadillo (Unterarm langes "Brötchen") großzügig teilhaben liessen. Es lief alles gut, zum Glück, aber das weiß man nicht unbedingt von vorneherein. So etwas ist und bleibt ein Risiko. Abwägen muß das jeder für sich selbst. 1 Link zu diesem Kommentar
Riko 21. August 2018 Teilen 21. August 2018 @BVBTom Wenn der Hund unbeaufsichtigt im Garten laufen dürfen soll, so muss das Grundstück so eingefriedet sein das der Hund nicht vom Grundstück kann. Er darf den Zaun weder überwinden noch untergraben können. Für dein Hundchen würde etwa ein 2 m hoher Zaun der zusätzlich im oberen Bereich nach innen gebogen ist in frage kommen. Oder du beaufsichtigst eben deinen Hund. Denn Du hast eine Aufsichtspflicht. 1 Link zu diesem Kommentar
sibylle49 21. August 2018 Teilen 21. August 2018 @Fricco Derjenige, der dein Grundstück widerrechtlich betritt, hat u.U. eine Mitschuld. Deshalb ist es ja auch so wichtig, eine Hundehaftpflicht zu haben. Auch ein Einbrecher, den dein Hund beißt, kann dich verklagen. (Verschuldensunabhängige Haftung des HH) Bei der Haftung geht es juristisch nicht um ein Verschulden des HH, sondern allein um die Gefährdung durch den Hund. Hier wird die Haftungsfrage recht gut erklärt: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hundebiss-trotz-warnschild-muss-der-hundehalter-fuer-den-schaden-aufkommen_097853.html https://www.tasso.net/Service/Rund-ums-Tier/Tier-und-Recht/Fragen-Antworten/301/Hund-beisst-nach-unerlaubten-Betreten-von-Grundstueck?kat=bb4dd312-b80f-45b8-a116-ceb9dd00d17b&searchtext=&page=26 1 Link zu diesem Kommentar
Renegade 21. August 2018 Teilen 21. August 2018 Ausprobieren möchte ich so etwas nicht.... auch nicht mit Hundehalter Haftflichtversicherung.... ehrlich gesagt... Link zu diesem Kommentar
sibylle49 21. August 2018 Teilen 21. August 2018 vor 50 Minuten schrieb Renegade: Ausprobieren möchte ich so etwas nicht.... auch nicht mit Hundehalter Haftflichtversicherung.... ehrlich gesagt... ... das will ich auch nicht. Aber dazu ist die Versicherung da und ich kenne Fälle, in denen die Versicherung, in der ich auch Emma versichert habe (HUK) völlig problemlos den Schaden bzw. die Behandlungskosten übernommen hat. War bei einem Rottweiler von Bekannten, der wirklich im klassischen Sinn den Briefträger angegriffen hatte. Problematisch wird's sicher, wenn das mehrmals geschieht. 1 Link zu diesem Kommentar
Hoellenhunde 21. August 2018 Teilen 21. August 2018 vor 4 Stunden schrieb Zurimor: Sie ist genetisch 87,5% Malamute und 100% nordischer Hund. Ist ein Elternteil nicht Alaskan Husky? Dann kann sie nicht zu 100% nordischer Hund sein. AH sind Mischlinge auch aus nicht-nordischen Hunden. 1 Link zu diesem Kommentar
Lique 21. August 2018 Teilen 21. August 2018 Wie berechnen sich denn die 87,5%? 1 Link zu diesem Kommentar
Zurimor 21. August 2018 Teilen 21. August 2018 @Hoellenhunde Doch, kann sie. In diesem Fall waren die Nicht-Malamutes tatsächlich alle Malamute/Husky-Mixe. @Lique Steht schon alles irgendwo im Forum. Link zu diesem Kommentar
Maxle 22. August 2018 Teilen 22. August 2018 falls sich mein Hund für Angriff entscheidet ... Link zu diesem Kommentar
MalamutMica 22. August 2018 Teilen 22. August 2018 Am 21.8.2018 um 11:09 schrieb Schnüffelmaus: Um das Risiko mit unseren Hunden zu minimieren haben wir z.B. unseren Zaun ganz bewusst so gesetzt, dass die Hunde nur im hinteren Teil des Gartens frei herumlaufen können und nicht vorne zwischen Haustür und Gehweg. Damit kann es zumindest nicht passieren dass jemand unser Grundstück betritt und plötzlich kommt ein Hund um die Ecke gerannt. Und kein Kind/Besucher/Paketbote etc. kann vergessen die Gartentür richtig zu schließen wo der Hund rauslaufen kann ... Und wenn ich nicht zu Hause bin, lasse ich grundsätzlich keine Hunde alleine im Garten ... Haben wir genau so. Ich hab extra einen Teil des Gartens abgegrenzt und mit einem 1,80 m hohen Doppelstabmattenzaun versehen. Dieser Teil grenzt nur an die Terrasse an. Haustüre und Hofeinfahrt kann man betreten, ohne erst durch den "Hundeteil" zu müssen. Frei auf dem Grundstück laufen dürfen meine nicht, da sie sich gerne mal vom Acker machen....:) Link zu diesem Kommentar
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