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Mittelgroßer, geselliger Hund gesucht


ToffeeFee

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Zurimor
vor 30 Minuten schrieb Julika:

Da ich - egal ob mit oder ohne Leine - eine von diesen verschrobenen Hundehalterinnen bin, die immer mit den Hunden stehenbleibt, wenn sie schnüffeln,

 

Sollte doch auch so sein. Finde ich zumindest selbstverständlich. :)

 

 

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vor 26 Minuten schrieb Julika:

Meine beiden laufen wie Linnie an 8-Meter Flexileinen. Da ich - egal ob mit oder ohne Leine - eine von diesen verschrobenen Hundehalterinnen bin, die immer mit den Hunden stehenbleibt, wenn sie schnüffeln, und selbst der jüngere von beiden aus dem Alter des Rennflash‘s raus ist und lieber gemächlich jeden Zentimeter abscannt, reichen ihnen locker die 16 Meter, die sie um mich herum Leine haben, um mal (!) zu rennen.

 

Ehrlich gesagt kann ich mir nur schwer vorstellen, wie Hunde z.B. ein Lauf- und Verfolgungsspiel an der (Flexi)Leine zeigen können...

Aber ey! Müssen sie ja auch nicht! 🙄

 

vor 7 Minuten schrieb ToffeeFee:

 Doch aber das ist umstritten.

 

Umstritten?! Das ein artgemässes Sozialverhalten an der Leine nicht wirklich möglich ist?!

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vor 1 Minute schrieb black jack:

Aber  am HS  zb wäre das doch kein Problem oder  ?

 

HS = ? Hundestrand?

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Julika

@fifu ich hab ja geschrieben für Artgenossentreff leine ich ab, wenn es der andere auch will. Meine beiden verfolgen sich nicht, auch in den anderen 9 Monaten außerhalb der Leinenpflicht nicht. Wir diskutieren hier jetzt nicht die Brut-und Setzzeit? Wegen des „Genervt-Smileys“ meine ich?

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ToffeeFee
vor 23 Minuten schrieb KuK:

 

Genaugenommen gibt es keine Ausnahmen von der Leinenpflicht, weil es auch in Schleswig Holstein keine generelle Leinenpflicht gibt.

 

Es gibt auch in S-H nur die ausdrückliche Leinenpflicht

- laut Hundegesetz:

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

3. in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete,

4. bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude mit Ausnahme der nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden selbstgenutzten Räume oder Flächen,

5. in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln,

6. in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen,

7. auf Friedhöfen,

8. auf Märkten und Messen

 

- außerdem laut Waldgesetz S-H generell im Wald

 

- und laut Wassergesetz auf dem Deich.

 

Darüber hinaus natürlich das übliche: in Naturschutzgebieten, in der Badesaison auf Stränden, die nicht als Hundestrand ausgewiesen sind usw.

 

Im freien Feld gibt es keine Leinenpflicht und auch innerorts in Bereichen ohne viel Publikumsverkehr nicht (mit o.g. Ausnahmen).

 

Abgesehen von der generellen Leinenpflicht im Wald ist S-H damit bzgl. Freilaufmöglichkeiten schon im vorderen Mittelfeld der Bundesländer unterwegs. Und da wo Leinenpflicht herrscht, gibt es keine genauen Vorschriften für die Länge ("an einer Leine zu führen, die ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglicht" ist halt situativ auszulegen).

 Und ob, das Betreten von Feld und Wiese ist strengstens untersagt, es gibt sogar ein Betretungsverbot

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ToffeeFee
vor 5 Minuten schrieb fifu:

 

HS = ? Hundestrand?

 Das hab ich schon mehrfach beantwortet.

Am Wasserbereich laufen alle Hunde frei und spielen.

Zwischen den Strandkörben ist planloses herumrasen der Hunde nicht erwünscht, viele nutzen das als Ruhebereich.

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vor 7 Minuten schrieb Julika:

@fifu ich hab ja geschrieben für Artgenossentreff leine ich ab, wenn es der andere auch will. Meine beiden verfolgen sich nicht, auch in den anderen 9 Monaten außerhalb der Leinenpflicht nicht. Wir diskutieren hier jetzt nicht die Brut-und Setzzeit? Wegen des „Genervt-Smileys“ meine ich?

 

Es geht mir weder um die Brut- & Setzzeit noch um deine Hunde. Alles gut! @Julika 😊

 

Auch meine Gereiztheit hat nix mit dir zu tun! - Ich setz mich jetzt mal auf die Finger...

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Annali

In Schleswig-Holstein ist es gerade an der Küste schon oft so, dass Leinenpflicht gilt, da sind viele Naturschutzgebiete, insbesondere Vogelschutzgebiete. Ich kenne das von Sylt, da sind auch nur die Hundestrände Freilaufgebiete. 

 

Zur „umstritten Frage“, ob Hunde Leinenlose Sozialkontakte brauchen: Es gibt schon Hunde, die wenig am Spielen und herumtollen mit Artgenossen interessiert sind, mein Hund ist so ein Fall, da ist es rassetypisch. Aber auch abseits des gemeinsamen Rennen und Toben gehört ja noch mehr zu den Sozialkontakten dazu: sich gegenseitig annähern, schnuppern, begrüßen, Analkontrolle oder auch Bögen laufen,... da ist der freilaufende Hund natürlich viel weniger eingeschränkt in seiner Kommunikation.

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ToffeeFee
vor 13 Minuten schrieb Annali:

In Schleswig-Holstein ist es gerade an der Küste schon oft so, dass Leinenpflicht gilt, da sind viele Naturschutzgebiete, insbesondere Vogelschutzgebiete. Ich kenne das von Sylt, da sind auch nur die Hundestrände Freilaufgebiete. 

 

Zur „umstritten Frage“, ob Hunde Leinenlose Sozialkontakte brauchen: Es gibt schon Hunde, die wenig am Spielen und herumtollen mit Artgenossen interessiert sind, mein Hund ist so ein Fall, da ist es rassetypisch. Aber auch abseits des gemeinsamen Rennen und Toben gehört ja noch mehr zu den Sozialkontakten dazu: sich gegenseitig annähern, schnuppern, begrüßen, Analkontrolle oder auch Bögen laufen,... da ist der freilaufende Hund natürlich viel weniger eingeschränkt in seiner Kommunikation.

 Ja, aber dafür brauche ich nicht unbedingt eine Freilauffläche oder die Möglichkeit mit meinen Hund Leinenlos durch den Wald laufen zu können.

Das kann man auch kurz mal machen....so nach den Motto „ kein Jäger/ Förster in Sicht, kommt wir lassen unsere zwei mal bisschen rumlaufen“

Finde ich eh viel besser, Hunde kennen sich, das laufen ist abgesprochen usw

Um noch mal auf die Leinenpflicht in SH ( kurz)zurückkehren : es gibt keine Möglichkeit! Die Feldwege gehören den Bauern, denen die Felder gehören.

Es sind also quasi Privatwege und deshalb kann man den Leuten das verbieten.

Ansonsten gibt es hier noch Wald: verboten

Dorf: fahren Autos...

Feld/ Wiese generelles Betretungsverbot.

Was bleibt noch übrig?

Klar auf Wegen...aber was ist mit Wegen gemeint? Fahrradwege/ Fußwege? Sind ja in der Regel neben der Straße und das währe mir viel zu gefährlich, außerdem glaube ich nicht, das ich meinen Hund als Anfänger soweit erziehen kann, das er nicht auf die Straße geht.

Andere Wege haben wir hier nicht....Waldwege nur und Wege am Fahrbahnrand.

Wo soll man da den Hund laufen lassen?

 

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