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Kind vom Nachbarshund gebissen (nicht gezwickt!)


Kimba 14.9.10.

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gelaylin

@ Pesu

Ich meinte mit meiner Aussage über die Aufsichtspflicht auch Rebecca mit ihren Kindern.

Bei dem 13-jährigen Mädchen mit Hund sehe ich das anders. Das war für mich verantwortungslos.

Zumindest so, wie Rebecca es geschildert hatte, dass die Eltern da bereits schon länger wussten, dass ihr Hund auf Kinder manchmal aggressiv reagiert.

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Gamenes

Ich würde mich da auf nichts einlassen. Anzeigen und schauen das der Hund weg kommt !!!

Zur Not auch mit eigen Initiative !!!

Grüße Alex

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Gamenes

Ich könnte meine tochter nicht mehr mit gutem gewissen auf die Straße spielen schicken wenn so ein Hund in meiner Nachbarschaft wäre und da sind mir dann meine Interessen deutlich wichtiger als die tölle meiner Nachbarn.

Grüße Alex

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COMpanion

Ich habe mit meinen Hinweiß nicht gesagt das ich sie für Verantwortungslos halte oder ihr eine Schuld gebe auch nicht das ICH Ihr eine mangelnde Aufsichtspflicht unterstelle. Aber ich habe sie darauf hingewiesen das man das sicher ermittelt und womöglich auch ein Verfahren gegen sie eröffnent. So geschehen in unserer Nachbarschaft wo ein Kleinkind mit einem größeren Geschwisterchen auf dem Spielplatz direkt vorm Küchenfenster war und dort abhanden kam. Ihm war nichts Passiert das Kind war von Passanten auf einer Hauptverkehrsstraße aufgegriffen worden und zur Wache gebracht worden.

Dem Neunjährigen Kind spricht man eine gewisse Selbstständigkeit zu so das es durchaus auch allein zu Freunden kann etc aber ein Neunjahriger kann ein 5 Jahriges nicht beaufsichtigen schon gar nicht auf der Straße. Deswegen ist es auch höchstwahrscheinlich das man auch dahin ermitteln wird. Es ist natürlich durchaus möglich das man das Verfahren auch einstellt. Die Mutter in oben genannten Fall musste sich vor Gericht verantworten und hatte danach auch das Jugendamt mit im Haus.

Das ein 13 Jahriges Kind nicht mit dem Hund raus dürfte ist bekannt nur wird man hier auch abwägen das es fast 14 ist das der Hund an der Leine war Das es bisher zu keinen Bisverletzngen kam etc. Haftpflichtig sind die Halter sowieso in jedem Fall. Das beinhaltet die Sachschäden und die Personenschäden nebst Schmerzensgeld. All das kann auch auf Zivilrechtlichen Wege eingeklagt werden. Aber darum ging es ja der Themenerstellerin nicht.

Der Hund ist egal warum offenbar auffällig. Die Halter haben die Gefahr bisher nicht richtig eingeschätzt, scheinen aber doch einsichtig zu sein haben sich entschuldigt und sich von sich aus bereit erklärt etwas zu tun. Ich denke man sollte ihnen die Chance geben aber dies auch kontrollieren. Ansonsten muß man Anzeige erstatten auch wenn es für einen selbst Konsequenzen hat.

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Das ein 13 Jahriges Kind nicht mit dem Hund raus dürfte ist bekannt nur wird man hier auch abwägen das es fast 14 ist das der Hund an der Leine war

Genau aus diesem Grund hatte ich zwischendurch mal danach gefragt welche Größe der Hund überhaupt hatte. Es wird bei der Bewertung ja auch eine Rolle spielen, ob wir hier von einem Zwergpudel-Mix reden oder von einem größeren Hund

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Marita2307
Ich schließe mich Skita an. Ich würde auch das Gespräch suchen und darum bitten die Erziehungsmaßnahmen mit Ihren Fortschritten beobachten zu dürfen. Du warst selbst nicht dabei und hast deine Kinder unbeaufsichtigt laufen lassen. Das ist genauso strafbar denn man nennt dies Verletzung deiner Aufsichtspflicht und diese könnte genauso noch wenn weiter gegeben als Strafrechtliche Verfolgung auf dich zukommen. Ganz bestimmt sogar wenn du eine Anzeige erstattest weil diese dann auch von einem Staatsanwalt geprüft wird. So kann man dir sogar die Schuld für die Verletzung zuschieben. Das Strafverfahren gegen die Halter wird jedoch vermutlich eingestellt werden!

Du warst nicht dabei du weißt nicht wie Hund und Hundeführerin sich verhalten haben und auch nicht wie deine Kinder darauf zu sind nicht wie dein Kind reagierte als der Hund auf sie zulief. Klar darf ein Hund nicht beißen aber die Einschätzung wie gefährlich das Tier ist ist einfach nicht möglich. Das er sich von der Leine Riß ist nicht grobe Fahrlässigkeit der Halter, es sei denn sie wussten das die Leine einen Defect hat. Leider gibt es viele Billigprodukte bei denen Halsbänder reißen oder auch Karabiner aufgehen oder brechen. In diesem Fall könnte man fast eher den Hersteller verklagen was dann vermutlich nix wird weil der womöglich in CHina.

Ich würde einfach mit ihnen reden das du einfach ein Problem damit hast weil du Angst hast an einem Möglichen weiteren Vorfall mitschuldig zu sein wenn du es nicht meldest und daher sicherstellen möchtest das auch wirklich etwas unternommen wird. Das schließt ein sicheres Aquitment genauso ein wie das Training. Bitte darum ob du mal der Tochter hinterher gehen darfst und sie heimlich beobachten möchtest um zu sehen ob sie schon in der Lage ist das Tier zu führen. Oder ob sie von sich aus das dem Kind in zukunft bis der Hund entsprechende Verhaltensveränderungen zeigt untersagen.

Vielleicht kannst du und deine Kinder auch am Training mitwirken. Denn wenn der Hund in zukunft nicht mehr auf Kinder so reagieren soll braucht es auch nette Menschen die den Trainer und den Hundeführer helfen.

Sofort Anzeigen ? Nein kann ich dir nicht empfehlen. Sollte sich jedoch herausstellen das nichts passiert hast du mindestens ein viertel Jahr für eine Anzeige Zeit. Bei Körperverletzung glaub ich sogar länger.

Einige dieser Aussagen haben mich jetzt ziemlich geschockt ...

1. Wie kann man über eine Mitschuld von KINDERN, die nicht einmal direkt auf den Hund eingewirkt haben oder in direkter Nähe von ihm waren (sonst hätte Hund sich nicht so aggressiv in die Leine werfen brauchen, dass sie sogar reisst!) überhaupt nachdenken ? Oder darüber, wie ein Kind reagiert, wenn ein (offensichtlich aggressiver) Hund auf ein Kind zuläuft ?

Sollen jetzt Kinder von Müttern angeleint oder nicht mehr aus dem Haus gelassen werden, wenn Leute ihre (bekanntermaßen nicht kinderfreundlichen) Hunde nicht korrekt beaufsichtigen und entsprechend sichern ? Wenn man doch weiss, dass der eigene Hund auf gewisse (alltägliche und damit unvermeidbare!) Außenreize, z.B. Kinder, Jogger, Radfahrer etc., aggressiv reagiert, dann hat man den Hund m.E. mit Maulkorb UND Leine vorsorglich so zu sichern, dass nichts passieren kann - und zwar so lange, bis der Hund zuverlässig keine Gefahr mehr für die Umwelt bedeutet. Wir leben hier nicht in der Pampa und uns oder unseren Hunden gehört nicht die Welt alleine.

2. Sich selbst da jetzt als "Kontrolleur" einzubringen, ob die Leute dies oder jenes mit dem Hund tun, wie man selbst das gerne möchte, hat was von Selbstjustiz, d.h. man selbst macht sich zum Richter über gut und böse und falls einem die Umsetzung des eigenen Urteils nicht gefällt, wird man zum Vollstrecker = DANN wird eben angezeigt, weil der "Schuldige" nicht auf einen hört.

Wie "wunderbar", wenn man dann vielleicht mal selbst zum "Verurteilten" wird, weil Hinz und Kunz aus der Nachbarschaft dieses oder jenes nicht gefällt, was wir aber - nach unserer Meinung - für ok halten. Dafür gibt es Behörden und Beamte (z.B. Polizei oder Ordnungs-/Veterinäramt oder Gerichte), die die Sachkunde UND die Verantwortung dafür haben, ob überhaupt und was (nach Recht und Gesetz) zu unternehmen ist, damit keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht. Sonst wären wir hier ganz schnell im Wilden Westen, wenn's nicht so wäre.

LG

Marita

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COMpanion

Wo habe ich den Kindern eine Mitschuld gegeben? Ich habe gesagt das wir nicht wissen wie sie sich verhalten haben. Nicht umsonst sind Kinder in diesem Alter als nicht schuldfähig eingestuft und genau deswegen bedürfen sie der Aufsicht einer geeigneten Person. Damit sie selbst nichts verursachen und man sie gegebenenfalls Schützen kann. Leider erlebt man aber auch sehr viele Eltern die ihren Kindern irgendwie Narrenfreiheit geben sie in einem Laden schreiend und kreischend durch die Gänge laufen lassen, Dinge runterschmeißen lassen und auch auf einen Hund losstürmen und diesen sogar schlagen oder sonst wie provozieren dürfen denn ein Hund darf ja niemals beißen. Das Tiere dies dann auch auf andere Kinder mit übertragen die unschuldig sind ist dabei das tragische.

Nein, das soll kein Vorwurf an die Mutter sein. Ich bin selbst Mutter und Großmutter. Kinder brauchen auch Freiheiten um sich als selbständige Menschen entwickeln zu können. Leider können wir dabei niemals alle Unfälle verhindern nicht bei unseren Hunden und nicht bei unseren Kindern.

Und dieser Zwischenfall wäre genauso passiert wenn die Eltern des Mädchens den Hund geführt hätten. Der Hund muss trainiert werden darin sind wir uns alle einig. Aber muß wirklich eine Anzeige gemacht werden? Da es sich um einen Pudelmix handelt und die Bißverletzungen am Bauch des Kindes sind muss man auch von einem kleineren Tier ausgehen. Leider ist es sehr häufig das insbesondere bei kleineren Hunden die Agressivität unterschätzt wird. Gerade gestern beobachtete ich ein solches Verhalten. Der Hund stand ruhig mit einer jüngeren Frau vor einer Artzpraxis. Es kam ein verletzter Mann mit einem Gehwagen heraus, steuerte genau auf die beiden zu um dicht daran vorbei zu gehen - Platz war eigendlich mehr als genug gewesen er hätte nicht so dicht vorbei müssen. Der Hund sprang urplötzlich agressiv seine Grenzen verteidigend auf. Alle lachten - außer mir. Natürlich war nichts passiert der Hund war an der Leine die auch nicht riß aber wäre sie hätte es einen riesen Aufruhr gegeben, genauso wie wenn es sich um einen Soka oder ein großes Tier gehandelt hätte. Genau darin liegt oft das Problem, muß erst wirklich etwas passieren bevor die Halter begreifen das sie etwas tun müssen und hier scheint es mir genau so zu sein.

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Vor dem BGB sind Kinder ab 6 Jahren bedingt straffähig.

D.h., je nach Straflage wird geprüft in wieweit das Kind altersgerecht entwickelt und die

Folgen seines Handelns absehen kann.

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@Petty: Eltern die ihre Kinder alleine raus lassen, verletzen keine Aufsichtspflicht - das würde ja bedeuten, dass kein Kind mal alleine draußen spielen darf :o

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