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Kastration ohne medizinischen Grund


gast

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Hallo Fories

Folgendes habe ich im deutschen Tierschutzgesetz gefunden

Gesetzliche Grundlage:

Bonn, den 25. Mai 1998

Der Bundesminister

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Jochen Borchert

Tierschutzgesetz

§ 6

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

1. der Eingriff im Einzelfall

1. nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder

2. bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr.1 oder 7 vorliegt,

3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,

4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,

5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird

Das heisst das Kastration zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung,entgegen meiner Annahme nicht verboten ist.

Jedoch ist der Grund :Verhinderung unkontrolierter Vermehrung

Fuer mich nicht nachvollziehbar wenn es sich den eigenen Hund handelt.

Wer die hitze nicht will sollte keine Huendin waehlen und waehrend der hitze kann man auf die Huendin aufpassen.

Prophylaktische Operationen zur Verhinderung von Krebs oder Entzuendung gestattet der Gesetzgeber nicht

L.G.Wotan

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visitor

Hallo Wotan,

danke für den Text. Es ist immer noch viel Halbwissen in Umlauf, und leider wird es durch die TÄ auch nicht unbedingt besser.

Mir stößt es auch sehr übel auf, wenn ich eine Praxis betrete und die erste Frage an mich lautet: Ach, zwei Rüden? Schon kastriert?

Also ist es doch ganz einfach....oder?

Es geht eben nichts über eigenverantwortliches Handeln gepaart mit guter Beratung, und nicht so einfach schnipp-schnapp.

Allerdings sollte auch die Kastration nicht pauschal verteufelt, sondern immer im Einzelfall entschieden werden.

Gruß Tina

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Hallo Wotan,

also ich danke dir für deinen Text!

Du hast das bei mir ja auch schon angeschnitten in meinem Beitrag ,,Wurf bei Mehrhundehaltung ? "

Mir hatte das meine Hundetrainerin ja empfohlen wegen Gebärmutterkrebs und ich dusselige Kuh hab das so hingenommen und mir noch keine großartigen Gedanken dazu gemacht. Durch deine Antwort bei dem Beitrag hab ich erstmal mein Gehirn eingeschaltet. Mittlerweile kommt es für mich nicht mehr in Frage. Falls sie - was ich natürlich nicht hoffe- jemals Gebärmutterkrebs bekommen sollte und es medizinisch gesehen nicht mehr anders möglich ist, dann kann ich sie ja entfernen lassen. So -als sogenannte Vorbeugung- kommt es nicht mehr in Frage.

Danke, dass Du uns das erspart hast!!!!

Die Kleine mit Luna und Maya

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:megagrins

Hallo Kleine

Das freut mich das wieder mal eine Huendin ein -ganzer- Hund bleiben darf.

Dafuer wuerd ich mir die Finger wund schreiben.

L.G.Wotan

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Da wir unseren Boomer aus dem Tierheim haben, mussten wir beim Übernahmevertrag unterschreiben, dass er innerhalb eines halben Jahres kastriert wird.

Noch völlig *Hundeahnungslos* haben wir das auch brav gemacht, dem Tierarzt ging es gar nicht schnell genug! :(

Ich seh heut noch die blitzenden Dollarzeichen in seinen Augen! :(

Aus heutiger Sicht würde ich das nicht mehr machen!

Boomer ging es gesundheitlich gut, läufige Hündinnen interessierten ihn bei Begegnungen nur beim ersten Beschnuppern, Sekundensache, und das war`s schon!

Shelly, aus einem privaten Wurf, ist und wird nicht kastriert/sterrilisiert!

Das schliesst natürlich einen medizinischen Grund nicht aus, aber geplant ist es bei uns nicht!

Schwieriger stelle ich mir allerdings vor, wenn jemand ein Pärchen hat, also Rüde und Hündin.

Ich denke, dass kann schon mal in Stress enden.

Aber wenn ich nur einen Hund habe, sehe ich zu dieser Massnahme keine Notwendigkeit, medizinische Gründe selbstverständlich ausgeschlossen.

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kuhhund

Tyler gehört zu den Rüden , die ganz sicher kastriert werden - Auflage vom Tierheim , wie bei Renate , allerdings habe ich mir die Freiheit genommen , ihn erst jetzt unters Messer zu schicken , mit fast 24 Monaten... vorher war er einfach noch nicht ausgereift.

Bei Cleo sieht das anders aus ...Die ACD Damen unterliegen ja dem gleichen hormonellen Rhythmus wie ihre nahen Verwandten , die Dingos , also nach der Läufigkeit Fellverlust und Scheinschwangerschaft bis hin zum laktieren...Mehrhundehalter unter den Züchtern freut dies , die Jungen haben - wie ein Dingowelpe- mehrere Tanten , die sie säugen können .

Cleo allerdings unterliegt ja sowieso diesen extremen Schwankungen zwischen lieb und superaggressiv...wird also zusätzlich belastet :( insofern wird mir oft geraten , sie kastrieren zu lassen..na ja mal schauen, bis jetzt bin ich noch nicht so schlüssig....

Martina mit Cleo und Tyler

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Auch in America werden alle Hunde vermittelt durch Tierheime nur Kastriert abgegeben. Teilweise kommen da schon 16 woechige Welpen unters Messer. Wir wollten einen ganzen Hund und haben us darum ein Mischling welpen gekauft, eher von fragwuerdiger Zucht. Aber sie war bereits 10 wochen alt und somit ein Ladenhocker. Mein Argument um mich nicht schuldig in Unterstuetzung von unkontrollierter Hundevermehrung zu sprechen

Hunde, die nicht fuer Zucht bestimmt sind werden hier durchs Band Kastriert und die Tieraerzte nennen es dann Krebsvorbeugung. Zum Glueck haben wir eine vernuenftige Tieraerztin gefunden, die es sogar gut fuer den Hund findet sie ganz aufzuwachsen lassen und abwarten ob die Huendin unter dem hormonellen Rhythmus leidet.

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Weiß nicht, ob was dran ist, aber ich habe gehört, dass wenn man einen Hund vor der Geschlechtsreife kastriert er vom Wesen her immer jung bleibt.

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Da wir unseren Boomer aus dem Tierheim haben, mussten wir beim Übernahmevertrag unterschreiben, dass er innerhalb eines halben Jahres kastriert wird.

Solchen Verpflichtungen muss man nicht nachkommen, da sie gegen geltendes Recht verstoßen. Das ist insoweit auch bereits gerichtlich klargestellt worden.

@Kleine: Selbst wenn es so sein sollte, wäre ein Handeln nach dieser Maxime verwerflich. Hunde sind doch keine Spielbälle um menschlichen Idealvorstellungen nachzukommen.

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Da wir unseren Boomer aus dem Tierheim haben' mussten wir beim Übernahmevertrag unterschreiben, dass er innerhalb eines halben Jahres kastriert wird.

Solchen Verpflichtungen muss man nicht nachkommen, da sie gegen geltendes Recht verstoßen. Das ist insoweit auch bereits gerichtlich klargestellt worden.

Würde ich heute auch nicht mehr machen, aber damals...... :(

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