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American Staffordshire Terrier weggelaufen


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wie ich mich hiervon Mark belehren lassen musste, istdas tatsächlich so möglich. DerHund wurde der Mutter Überlassen und nicht von ihr gestohlen

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EisWolf

Hallo Paige,

das klingt aber sehr merkwürdig. Gab es in dem Fall irgendein schriftliches Einverständnis der Übernahme mit Verpflichtungen/Verboten?

Denn wenn ich jemandem mein Handy in die Hand drücke und sage: "Hier, kannst damit daheim anrufen!" hat er ja dennoch (auch wenn ich mein Handy ihm für 5 Minuten überlasse) nicht das Recht, das Handy zu verkaufen.. oder?! :o

Liebe Grüße,

Wolf & Banshee

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hat er nicht und du kannst ihn verklagen. Aber du bekommst es vom gutgläubigen Käufer nicht zurück

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EisWolf

Hallo Paige,

das klingt wirklich sehr abenteuerlich. Soweit ich weiss, sind Dinge, an denen der Verkäufer kein Eigentumsrecht hat, doch genauso wie gestohlene Dinge nicht vom 3. also dem "unwissenden Käufer" eigentumsrechtlich erwerbbar, ergo er kann es zwar kaufen - aber er erwirbt es nicht als sein Eigentum..

Bei gestohlenen Dingen bin ich mir da sehr sicher, bei diesem etwas merkwürdigen Fall nicht. Bin kein Jurist, mich wundert es nur, dass einem dann praktisch ein sehr leichter Weg offensteht um Geld zu machen, was einem ohne Gericht nur schwer wieder abstreitbar ist..

Liebe Grüße,

Wolf & Banshee

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Und am bnesten wärs ich würde dahin kommen mit meinen papieren damit der sachverhalt geklährt werden kann ..

Da ich leider kein eigenes Auto habe gestltet sich das als schwierig..

Sorry, aber mit Zug und Bus brauchst du von Osnabrück nach Moers gerade mal 2 Stunden. Also das wäre mir mein Hund aber alle Mal wert und offen hat das T'ierheim heute auch.

Naja - ich denke mir eh so meinen Teil zu der ganzen Geschichte

gruß

sabine

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EisWolf

Hallo Paige,

danke für den Link. Hauptsächlich gehen die Aussagen ja Zugunsten des Eigentümers.

Was mich immer noch wundert: Wenn ich meinen Hund jemanden leihe, für eine vorher festgelegte Dauer, wird er dann automatisch "Besitzer"? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, wenn doch, wären deine Aussagen oben natürlich richtig.

Ich habe das eigentlich so verstanden, dass man nur dann Besitzer wird, wenn der Eigentümer (also ich beim Handy oder die TE beim Hund) die Sache mit dem Gedanken weitergibt, dass der neue Besitzer "machen kann, was er will" solange er es nicht kaputt macht oder weitergibt.

Naja, das deutsche Recht ist sowieso ein Grauzonengebiet und letztendlich geht es leider meistens mehr darum, wie gut der eigene Anwalt das Recht auslegen kann oder wie milde der Richter urteilt.. *seufz*

Liebe Grüße,

Wolf & Banshee

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vielleicht findet sich der Link noch, wo Mark dasmal genau erklärt. Ich finde es nicht.

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EisWolf

Hallo Paige,

egal, danke auf jeden Fall für die Information, ist interessant. :)

Liebe Grüße,

Wolf & Banshee

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