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Wir haben einen Hund gefunden


Iriska

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Das ist eine wahre Geschichte :( ich kann auf Deutsch nicht so gut sprechen und schreiben, aber verstehen tue ich schon (vielleicht denkt jemand das ich da was falsch verstanden habe) und ich nehme jetzt immer mein Mann mit das da zum Sprach missverständnis nicht kommt.

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Du arbeitest doch in einer russischen Tierschutzorga. Kannst Du darüber nicht Kontakt aufnehmen?
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=64984&goto=1377488

ich arbeite da nicht, das ist eine andere Irina. Ich glaube die können mir auch nicht helfen

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Ich kann nicht schlafen und ich muss Heute um 6 schon aufschtehen :kaffee: Ich habe jetzt noch mal ein Brief ans TH geschriebenund und per imail geschikt. Wie sie reagieren kann ich schon ahnen. Sie reagieren gar nicht :heul:

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Dubiose Geschichte und komisches Tierheim. Ich drück dir die Daumen, dass ihr die Kleine doch noch bekommen könnt.

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COMpanion

Mein Tipp an dich:

Gehe heute umgehend zum Amtsgericht stelle dort einen Eilantrag/einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Tieres. Nehme hierzu all die Gesetzestexte und Urteile die du hast mit. Auch die Schriftsätze und die Aussagen die das TH gemacht hat. Dazu kannst du ja damit es schneller geht das was DU bisher hier geschrieben hast runter kopieren weil es ja der gesamte Verlauf ist.

Mit diesem von einem Richter unterschriebenen Beschluss kannst du zum Gerichtsvollzieher gehen. Dieser muß dem TH das Schriftstück zustellen und das Tier dir übergeben. Zumindes wenn der Richter dem Antrag zustimmt. Es ist ja im Interesse des Tieres, dass es in eine Endstelle kommt.

Ist es erst mal bei einem neuen Besitzer wird es schwieriger. Das TH darf dir natürlich aus datenschutzrechtlichen Gründen diesen nicht nennen . Dann muß ein Richter erst beschließen, dass das TH die Auskünfte erteilen muß. Damit der Finder sein Recht beanspruchen kann.

Ich wünsche dir viel Glück

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Fundhund Eigentumserwerb des Finders?

Hallo, wir haben am Dienstag abend 16.11.10 ein Hund gefunden, er war total schmutzig und stinkig (hat sich gewälzt) ich habe den Hund zu uns nah hause genommen, gefüttert und gebadet. Am Mittwoch habe ich Tierheim informiert und musste den Hund da auch abgeben. Ich habe auch eingeboten den Hund bei mir zulassen, bis man den Besitzer findet. Das wurde mir nicht erlaubt (regeln). Besitzer hat sich immer noch nicht gemeldet, wir möchten Bella (Kinder haben ihr die Name gegeben) adoptieren. Bella ist uns sehr ans Herz gewachsen, obwohl sie nur ein Tag bei uns war. Nur TH Mitarbeiterin wollen uns den Hund nicht geben, für so nette Hunde haben die warte Liste. Haben wier ein Recht auf den Hund als Findern? Viele Grüße Irina

Antwort von Anwalt

Indem Sie den Hund dem Tierheim als Fundtier gemeldet haben, haben Sie alles richtig gemacht und sind Ihrer Pflicht aus § 965 BGB nachgekommen. Gemäß § 973 Absatz 1 Satz 1 BGB erwirbt der Finder mit dem Ablauf der sechsmonatigen Frist automatisch das Eigentum an dem Hund, es sei denn der Eigentümer meldet sich in dieser Zeit und verlangt seinen Hund zurück. Sie sollten daher unbedingt dem Tierheim schriftlich per Einschreiben und Rückschein mitteilen, dass Sie den Hund nach Ablauf der Frist, also am 17.11.2010, übernehmen wollen. Beziehen Sie sich auf die oben genannte gesetzliche Regelung. Sollte sich das Tierheim weigern und Ihnen Bella auch in einem halben Jahr noch am Herzen liegen, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

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Fusselnase

Wie, am 17.11.? Den Anspruch müsstest du doch dann am 17.5.2012 haben.

Hast du vor, das so zu machen?

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