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Wir haben einen Hund gefunden


Iriska

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Ich bin schon bei anschlafen :) Mein Mann habe ich falsch geschrieben oe, oe :o

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Hmm, das klingt für mich aber folgerndermaßen:

Das Tierheim muß den ursprünglichen Besitzer ausfindig machen und wenn dies innerhalb von 6 Monaten nicht klappt, soll es den Hund Euch aushändigen, so Ihr das wollt.

Nur eben, das die meinen, die 6 Monate würde der Hund besser im TH verbringen, als bei Euch.

Screet

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Meine Bekante hat die Geschichte gehört un hat auch an 1 Vorsitzenden des TH ein E-Mail geschikt .

Sehr geehrter Herr Dr. ........, mit dieser Mail möchte ich Sie als 1. Vorsitzenden des Tierheims ........ ganz herzlich um Ihre Hilfe bitten !

Bei uns in ....... wurde von der Fam. ...... eine weiße, ca. 1-jährige Spitzhündin gefunden die weder eine Hundemarke hatte, noch gechipt war.

Die Familie hat den Hund sofort ins Herz geschlossen und die Hündin die Familie.

Wie man so schön sagt " die Chemie hat sofort gestimmt." Sie sind eine sehr nette Familie und besitzen bereits einen Hund um den sie sich sehr gut kümmern und liebevoll behandeln.

Obwohl sie die Hündin am liebsten behalten hätten, haben Sie den Hund beim Tierheim in ....... gemeldet in der Annahme, dass der Besitzer den Hund sucht und sich dort bestimmt meldet.

Dem war leider nicht so. Die Familie ....... hat die Hündin immer wieder im Tierheim besucht und sich nach dem Wohlbefinden und nach den Besitzern des Hundes erkundigt.

Die Hündin reagierte IMMER sehr freudig wenn Sie die Familie sah und versuchte sie zu erreichen. Doch die Gitterstäbe waren dazwischen und daraufhin biss die Hündin in die Gitterstäbe und versuchte somit das Hindernis zu beseitigen. Der Familie blutete immer das Herz weil Sie den Hund dalassen mussten. Doch in der Annahme, dass der tatsächliche Besitzer sich meldet, wussten sie, dass es richtig war, auch wenn es schmerzte.

Nun sind jedoch schon mehrere Wochen vergangen und der Besitzer hat sich leider nicht gemeldet. Daraufhin wollte die Familie ....... die Hündin zu sich holen. Doch im Tierheim sagte man ihnen,

es gäbe eine Warteliste mit Interessenten und daher können Sie den Hund nicht bekommen. Er werde dann vermittelt. Selbst nach wiederholten Bitten der Familie wollte das Tierheim sich an die Warteliste halten.

Nachdem dann die Fam. ..... sich an den Landestierschutzverband und an eine Anwältin wandte, bekamen sie vom Tierheim zur Antwort : sie bekämen jetzt den Hund aus Prinzip nicht mehr da sie rechtliche Schritte eingeleitet haben.

Sehr geehrter Herr Dr. ....., es darf doch in diesem Fall nicht um einen üblichen Routinevorgang gehen der eingehalten werden muss, sondern um das Wohl des Hundes. Warum darf diese Hündin nicht zu der Familie die sie schon ins Herz geschlossen hat, und zu der Familie bei der sie sich sehr freut wenn sie sie sieht und sich offensichtlich dort sehr wohl gefühlt hat ?

Das Thema macht schon eine große Runde und wirft leider auch keinen guten Schatten auf das Tierheim. Ich möchte Sie daher bitten, sich dieses Falles anzunehmen und sich evtl. mit der Familie ......

in Verbindung zu setzen. Ihre Telefon-Nummer : ---------

Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe und Hilfe !!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von 1 Vorsitzenden

Sehr geehrte Frau .....,

ich habe Ihre Mail an das Tierheim weitergeleitet. Dort ist die richtige Adresse für Anliegen dieser Art. Der Vorstand kann sich nicht um jede einzelne Vermittlung kümmern. Dafür haben wir 4 hauptamtliche Personen eingestellt, die dort im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches solange selbständig arbeiten, solange rechtlich alles in Ordnung ist.

Nach Rücksprache mit der Tierheimleitung kann ich in diesem, etwas dubiosen Fall, keinerlei unrechtmäßiges oder unangemessenes Verhalten des Tierheimes erkennen.

Grundsätzlich hat niemand einen Rechtsanspruch auf ein Tier aus dem Tierheim, es sei denn, er ist der Besitzer des Tieres!

Natürlich habe ich mich über den Fall und den zeitlichen Ablauf kundig gemacht. Ich sehe vor dem Hintergrund dieser Informationen keinen Anlaß, mich in den Fall direkt einzuschalten. Hierzu liegt keinerlei Veranlassung vor. Weder hat sich das Tierheim unkorrekt verhalten, noch sind irgendwelche Tierschutzbelange berührt, noch ist das Verhalten des Tierheimes bei objektiver Betrachtung des Falles geeignet, das Ansehen des Vereins zu schädigen. Natürlich kann man über die emotionale Schiene immer versuchen, hier Schaden zu erzeugen, und es wird immer Menschen geben, die darauf eingehen, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich das Tierheim nichts hat zu schulden kommen lassen.

Ihre Unterstellung, das Wohl des Tieres sei nur gewährleistet, wenn die Familie ...... es erhält, betrachte ich als reichlich weit her geholt.

Auch mit solchen Methoden schafft man keine Brücke der Verständigung und des evt. Entgegenkommens. Es gibt genügend Menschen, bei denen es das Tier genauso gut oder sogar noch besser haben wird, zumal sich der Hund bei jedem Besucher so verhält, wie Sie es beschrieben haben. Das ist nun wirklich kein Beleg dafür, dass es ihm nur bei der Familie ..... gut gegangen ist oder gut ginge.

Weder die (versteckte) Drohung, auf den Tierschutzverein falle ein schlechtes Licht , noch die übertrieben wirkende emotionale Darstellung des Falles erscheinen mir angebracht. Das Verhalten der Familie ......, der völlig unnormale Druck, welcher hier ständig weiter aufgebaut wird, das seltsame Verhalten (als Finder!), dass es ausgerechnet und nur dieser Hund sein muss, den man nun doch wieder haben möchte, lassen für mich das Mißtrauen und die Reaktion des Tierheims nachvollziehbar werden.

Von der rechtlichen Seite ist es so, dass das Tierheim zunächst eine angemessene Frist abwarten muss, bis sich der rechtmäßige Besitzer meldet.

Dass in diesem Fall außer der Familie ...... zunächst kein Interessent gemeldet hat, ist eigentlich nach unseren Erfahrungen reichlich merkwürdig. Weiterhin ist das aus jeder Norm fallende Verhalten dieser Familie mit ein entscheidender Grund, warum das Tierheim zunehmend auf Distanz gegangen ist.

Grundsätzlich hat der rechtmäßige Besitzer ein halbes Jahr Anspruch auf Rückgabe des Tieres. Sollte die Familie ..... solche Rechte haben, liegt es an ihr, diese offen und ehrlich geltend zu machen.

Ansonsten würde ich sie bitten, damit aufzuhören, das Tierheim über alle möglichen Wege tagtäglich ständig und fortgesetzt unter Druck zu setzen.

Eine Kopie dieser Mail werde ich dem Landestierschutzverband zusenden.

Mit freundlichen Grüßen

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Am 16.12.10 war Hündin noch im TH, mir wurde gesagt das ich diese Hündin nicht bekomme

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Und wie konnte ich noch reagieren wenn TH Miterbeiterin mir schon nach drei Tagen gesagt hat, das ich Hund fergessen soll weil sie Warteliste haben und keine Zeit für uns gefunden haben. Das ist nicht merkwürdich?

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Ich finde das merkwürdig. Ich wünschte, ich wüßte eine tolle Lösung, die Euch weiterhilft!

Screet

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Xeeterwife

Kann der Anwalt denn nichts machen?

Ich war bisher immer der Meinung, dass der Finder ein Anrecht darauf hat, die Fundsache nach der Frist zu behalten.

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Leider aber nur wenn man nicht dafür unterschrieben hat!

Und wie Iriska geschrieben hat, hat sie einen Zettel unterschrieben den sie nicht durchgelesen hat!

Das heisst das sie auf jeden Fall die Abtretung unterschrieben hat!

Also ist das TH leider auf der rechtlich richtigen Seite.

Das ihr unterstellt wird, indirekt, das sie ihren eig Hund dort abgegeben hat, find ich schon wirklich dreist!

Vermutlich sind die alle genervt von ihr. Ich würde trotzdem nicht locker lassen!

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Das ist schon alles merkwürdig! Ich würde das alles auch mal öffentlich machen. Was sagt der Anwalt?

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