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Frühkastration bei Hündin?


Sennyo

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Koernchen

@Sabine S: Das ist aber soweit ich weiß zumindest beim Rüden ein deutlich riskanterer Eingriff.

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Stürmchen
Tina, da gehen die Meinungen auseinander. Das TschG erlaubt die Kastration, um unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Das wäre z.B. bei Freigängerkatzen der Fall.

Haushunde sind aber nicht unkontrolliert, sondern unter Kontrolle ihrer Halter. Hier greift die Ausnahmeregelung nicht.
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=68626&goto=1506448

Gibt es irgendein Urteil, welches deine Auslegung bekräftigt? "Sämtliche" (ob tatsächlich jeder Tierarzt ohne med. Indikation kastriert, weiß ich nicht, alle die ich kenne, tun es!) TAs würden sich dann ja strafbar machen, etliche offzielle und inoffizielle Tierschutzeinrichtungen ebenfalls und noch nie soll dagegen dann vorgegangen worden sein?

Tut mir leid, aber das glaube ich nicht!

Ich kenne nur die von mir beschriebene Auslegung des Gesetzes und etliche Menschen, die sie ebenso verstehen. Sollte diese Auslegung falsch sein, dann finde ich es nicht nachvollziehbar, warum kein diesbezügliches Urteil bekannt ist!

Im TS bin ich absolut für die Kastration (keine Frühkastration!). Ich würde keinen Hund weitergeben, der nicht kastriert ist! Man kann den Menschen nur vor den Kopf gucken und ich helfe doch nicht an einer Stelle, um dann an anderer damit u.U. noch mehr Elend zu produzieren!

Lg Tina

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Koernchen

@Sabine S: Weil bei einer Kastration nur das Skrotum (der Hodensack) eröffnet werden muss um den Hoden zu entfernen. Um jedoch den Samenleiter zu durchtrennen müsste meines Wissens nach der Bauchraum eröffnet werden, was wieder höhere Risikien birgt.

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Sabine S

Warum soll das bei Hunden anders sein als bei Menschen? Da wird doch

die Sterilisation beim Mann als leichter Eingriff gemacht, ohne bis in den

Bauchraum zu müssen. Die Samenleiter sind doch auch beim Rüden von

aussen erreichbar ohne den Bauchraum zu öffnen.

Ich kann mir nicht vorstellen dass das so anders ist.

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Beaucy

Gibt es irgendein Urteil, welches deine Auslegung bekräftigt?

Lg Tina
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=68626&goto=1506458

Das weiß ich nicht. Ich schätze, wo kein Kläger...

Dr. Udo Gansloßer behauptet jedenfalls folgendes:

"Die im § 6 als Ausnahmemöglichkeit

genannte Kontrolle der Fortpflanzung bezieht

sich hier nicht auf den Haushund. Dazu gibt es eine Aussage aus

dem Tierschutzbericht der Bundesregierung, wonach man bei in

geordneten Verhältnissen lebenden Familienhunden davon ausgehen

kann, dass auch mit weniger tief greifenden Eingriffen eine

Fortpflanzungskontrolle zuverlässig möglich wäre. Infolge dessen

sind auch Tierschutz/Übernahmeverträge, die die Kastration

eines Hundes fordern, als nicht existent zu betrachten. Verträge,

die Gesetzesverstöße zum Inhalt haben, sind sittenwidrig und

daher ungültig."

Zitat aus: www.sitzplatzfuss.com

WISSENSCHAFT & FORSCHUNG

Kastration aus verhaltensbiologischer Sicht Dr. Udo Gansloßer und Sophie Strodtbeck

Leseprobe

Ein übrigens sehr interessanter Artikel. Man findet im Netz dazu auch noch diverse Interviews mit Gansloßer, wenn man mal googelt.

Das TH München jedenfalls legt das Gesstz schon seit Jahren so aus, ich habe meinen Zwack seinerzeit 1994 von dort übernommen, da war das schon so. Das TH München ist nun ein wirklich recht großes TH und ich gehe davon aus, dass sie in gesetzlichen Dingen gut informiert sind.

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Hmm, ich bin ganz sicher nicht für Frühkastration, aber sollte man dann nicht konsequenter weise den "ungeeigneten Haltern" Hundehaltung verbieten?

Ich hatte gestern schon im Zicken-Threat darüber "gezickt":

Ein Einfamilienhaus, junges Ehepaar, 2 Hunde. Wurfgeschwister. Dalmatiner - Labbi - Mix 10 oder 11 Monate alt, einer der beiden (weiß nicht mehr welcher) von Geburt an taub.

Sie gestern im Garten angepflockt, Rüde am Decken! Besitzer: War doch nur kurz drin auf Toilette!

Wäre es vielleicht trotz dieser "geordneten Verhältnisse" für Hündin (die, wenn die Halter nichts tun mit 12 oder 13 Monaten Welpen bekommen wird von ihrem Wurfbruder!) und für die Welpen (über die Vererbung der Taubheit ist noch nicht so viel bekannt, es werden absolute Inzucht-Hunde sein!) nicht besser gewesen, eines der glücklichen Eltern wäre rechtzeitig kastriert worden (oder man hätte den Haltern trotz der "georneten Verhältnisse zumindest einen der Hunde genonmmen)?

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Beaucy

Skita, ich glaube, man muss bei dem Gesetz von Einzelfall zu Einzelfall genau abwägen. Bei Haltung von mehreren verschiedengeschlechtlichen Hunden kann es u. U. schon sein, dass eine unkontrollierte Vermehrung möglich ist, somit wäre hier die Kastration erlaubt.

Die Leute in Deinem Bsp.: ja, bei denen halte ich die Hundehaltung schon für zweifelhaft.

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Koernchen

@Sabine S: Um den Samenleiter zu durchtrennen muss man mal zumindest in den Beckenraum und sollte es dort in Infektionen kommen kann es sicherlich auch schnell zu einer Bauchfellentzündung kommen. Sorry, da habe ich mich mit "Bauchraum" sehr ungenau ausgedrückt. Das kann man bei der Kastration vermeiden indem der Hoden sauber abgebunden wird bevor er eröffnet wird. Kastrationen werden ja beim Menschen schon aus kosmetischen Gründen eher nicht durchgeführt. An welcher Stelle der "Samenleitung" beim Menschen die Sterilisation genau durchgeführt wird, weiß ich nicht. Vermute aber es könnte am Leistenkanal gemacht werden, welcher nochmal eine recht eigenständige Struktur ist die oberflächlich gut erreicht werden kann.

Beim Hund sieht hier die Anatomie anders aus. Es hat schon einen Grund das Rüden immer noch fast immer kastriert werden und nicht sterilisiert. ;)

Aber evtl kann ja ein anwesender Tierarzt oder Tierarzthelfer hier Genaueres zu sagen? Bin ja schließlich noch nen paar Jahre entfernt vom Arzt sein ;)

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Also meine Meinung dazu ist ganz Klar die, Jeder Mensch der das elend von vielen Unschuldigen Hunden/Welpen gesehen hat die aus sogenannten Unfällen stammen und nicht gewollt/oder gewollt und dann der Aufgabe nicht gewachsen, der Ist für eine Kastration sowohl bei Hündinnen wie auch bei Rüden!!!!!

wir bestehen auf die Kastration von den Hunden die bei uns vermittelt werden.

wenn sie noch zu Jung sind werden die neuen Besitzer darauf hingewiesen das sie dies zu tun haben.

frühestens nach der ersten Läufigkeit, spätestens nach der zweiten, andererseits geht der Hnd zurück in die Hände der orga.

Da wir eine gute Anwältin haben und wir auch schon vor Gericht waren und die 3 mal bis jetzt gewonnen haben, ist das für uns kein Problem mehr.

warum sollte man Tierschutz betreiben um den Hund dann ein gutes Zuhause zu bescheren wenn nachher damit neues Elend produziert wird.

aber Frühkastrationen lehnen wir Grundsätzlich ab!!!

Lg Sandra

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