gast 9. Juni 2016 Teilen 9. Juni 2016 Gerhard das ist dann aber neu. Meine Hündin habe ich Kören lassen. Da gabs nur die 2 ausstellungen und da die körung. Meine jetzige kleine wurd wenn alles passt auch gekört. Wie soll denn dieser neue wesenstest aussehen? Hab ich noch jie etwas von gehört. Link zu diesem Kommentar
gast 9. Juni 2016 Teilen 9. Juni 2016 Von der landesgruppe niedersachsen, kann gerade nicht die gesamte körordnung öffnen: "Die Verhaltensbeurteilung wird immer nur im Zusammenhang mit der Körung am selben Tag und vom selben Zuchtrichter durchgeführt und ist Bestandteil des Körberichts. Ausnahme, es handelt sich um eine Wiedervorstellung oder nach einer Einzelkörung. Es werden im Ergebnis keine anderen Maßstäbe als bisher angelegt. Ausgesprochen ängstliche oder aggressive Hunde wurden auch bisher nicht angekört. Im Zweifelsfall gibt es die Möglichkeit einer wiederholten Vorstellung zur Verhaltensbeurteilung. Es fällt dann noch einmal die Gebühr von 30.- € an." Das ist genau das was ich meine. Mehr kommt da nicht. Finde ich für einen Wesenstest sehr dürftig. Link zu diesem Kommentar
gast 9. Juni 2016 Teilen 9. Juni 2016 Es ging darum dass arachne meinte ein Züchter muss die Welpen zurück nehmen bis ca 7 Hunde. Das ist meine Idealvorstellung, nichts was rechtlich abgesichert wäre. Bei meinem Züchter ist das ohne weiteres möglich. Zumal es wohl selten vorkommt dass so viele Hunde zum gleichen Zeitpunkt zurück kommen. Ich denke da ist mein Beispiel von dem Freund der DSH züchtet und 4 Hunde innerhalb von 3 Wochen zurück kamen sicherlich eine Ausnahme. Aber auch da gab es wie schon geschrieben kein Problem. Ein Züchter ist für mich auf gar keinen Fall jemand der einen oder zwei Hunde in einer 80 qm Wohnung hält. Das ist für mich ,wenn er seine Sache wirklich gut macht, ein Hobbyzüchter oder wenn das nicht so toll läuft ein Vermehrer. Gegen Hobbyzüchter, mit der entsprechenden Fachkenntnis, die wirklich auf alles achten, passende Verpaarung, Aufzucht, Prägung etc. habe ich nichts. Link zu diesem Kommentar
Nadja1 9. Juni 2016 Teilen 9. Juni 2016 Diese Auffassung ist weit verbreitet und wird gerne genutzt. Ist dennoch falsch. Bei drei und mehr zuchtfähigen Hündinnen ( "fähig", nicht "tauglich oder zugelassen" ), bzw. ab 2 Würfe /Jahr geht man "grundsätzlich davon aus, dass es gewerbsmässig ist" ( gewerbsmässig lt TSchG, nicht verwechseln mit gewerblich ). Das heisst aber nicht, dass auch unter diesen Zahlen eine gewerbsmässigkeit vorliegt. Richtig bedeutet es nämlich, dass eine Sachkunde notwendig ist ( und mit genehmigung erklärt wird ) wenn die Tätigkeit wiederholt oder auf Dauer durch geführt wird. Ein Züchter in einem Zuchtverein, mit Zwingerschutz, hat das immer aud Wiederholung bzw. Dauer erwogen. Da ist gar nichts falsch, Du hast es nur noch nicht verstanden. Meine Darstellung geht bis 2 Zuchthündinnen und 2 Würfe im Jahr; heißt also ab 3. potientieller Zuchthündin ist man verpflichtet. Das ist das, was Du meinst. Ab da bist Du gewerbsmäßig und solltest alle Belege aufheben, um zu wissen, ab wann Du gewerblich bist. Grundsätzlich ist in D jedes Einkommen meldepflichtig. Bis zum Gewerbe im Est-Bogen Einkommen aus Nebentätigkeit oder später Gewerbe, wenn die Voraus- setzungen vorliegen. So kann u.U. mit 2 Hündinnen auch ein Gewerbe anfallen, wenn ich davon einen Hund in die Emirate für 250000 $/Euro verkaufe und das regel- mäßig jedes Jahr. Selten, aber ein Sonderfall, wo ich die 11 auch brauche, das Gewerbe sowieso. Das ist ein Verwaltungsgesetz, was variabel bestimmt werden kann. All das gilt auch für Züchter im Verein. Dieser ist nicht daran gebunden auf Dauer, jedes Jahr, regelmäßig zu züchten. Wir haben sehr viele Züchter, die gelegentlich, unregelmäßg züchten. Letzlich muss der Züchter seinen Status selbst bestimmen und kennen. Link zu diesem Kommentar
Siobhan 9. Juni 2016 Teilen 9. Juni 2016 Was das zurücknehmen der Hunde angeht: wenn sorgfältig darauf geachtet wird, wo die Hunde hinkommen ist es extrem unwahrscheinlich, das viele wieder zurückkommen. Dazu gehört natürlich auch, sie nicht jedem in die Hand zu drücken, der mit dem Geld wedelt. Natürlich kann es trotzdem mal vorkommen daß ein Hund nicht bleiben kann (Krankheit, Tod,...vor Schicksalsschlägen ist niemand sicher), dann wird ein seriöser Züchter ihn zurück nehmen oder - sollte eine Integration in sein Rudel nicht gut möglich sein - alle Hebel in Bewegung setzen, ihn in gute Hände zu vermitteln. Sei es als Pflegestelle oder als Endplatz. Auch nach Jahren noch, nicht nur als Welpen. Hab ich mehrfch erlebt, bei verschiedenen Rassen. Und auch, das Züchter sich Hunde zurückholen die sie in schlechten Händen wähnen. 1 Link zu diesem Kommentar
Gast 10. Juni 2016 Teilen 10. Juni 2016 Da ist gar nichts falsch, Du hast es nur noch nicht verstanden. Meine Darstellung geht bis 2 Zuchthündinnen und 2 Würfe im Jahr; heißt also ab 3. potientieller Zuchthündin ist man verpflichtet. Das ist das, was Du meinst. Ab da bist Du gewerbsmäßig und solltest alle Belege aufheben, um zu wissen, ab wann Du gewerblich bist. Grundsätzlich ist in D jedes Einkommen meldepflichtig. Bis zum Gewerbe im Est-Bogen Einkommen aus Nebentätigkeit oder später Gewerbe, wenn die Voraus- setzungen vorliegen. So kann u.U. mit 2 Hündinnen auch ein Gewerbe anfallen, wenn ich davon einen Hund in die Emirate für 250000 $/Euro verkaufe und das regel- mäßig jedes Jahr. Selten, aber ein Sonderfall, wo ich die 11 auch brauche, das Gewerbe sowieso. Das ist ein Verwaltungsgesetz, was variabel bestimmt werden kann. All das gilt auch für Züchter im Verein. Dieser ist nicht daran gebunden auf Dauer, jedes Jahr, regelmäßig zu züchten. Wir haben sehr viele Züchter, die gelegentlich, unregelmäßg züchten. Letzlich muss der Züchter seinen Status selbst bestimmen und kennen. Du verwechselst hier Steuerrecht mit Tierschutzgesetz. Lese es dir oben noch mal durch. Link zu diesem Kommentar
beja 13. Juni 2016 Autor Teilen 13. Juni 2016 Da ich diese Diskussion eröffnet habe und diese in eine ganz andere Richtung gegangen ist, als sie sollte, möchte ich mich abschließend noch einmal zu Wort melden: Auch wenn jetzt einige Diskussionsteilnehmer den Atem anhalten werden, teile ich mit, dass unsere Hündin trächtig ist. Mit mindestens 5-6, dem Zeitpunkt entsprechend gut entwickelten, gleich großen Föten. Schleimabsonderung zeigt sie für den unerfahrenen Beobachter bis jetzt nicht, sie säubert sich sehr oft, scheinbar ist es deshalb einfach nicht zu sehen. Und genau das war ja eigentlich meine Frage. Und nicht deshalb, weil ich keine Ahnung habe, ich wusste das. Sondern einfach, weil es von Hündin zu Hündin unterschiedlich sein kann und ich deshalb Erfahrungen teilen wollte. Die Diskussion hier ist in eine Richtung gegangen, die mir schon sehr sonderbar erscheint. Jedenfalls hat sie absolut den Bezug zu uns verloren. 1. Wir sind keine Vermehrer, unsere Hündin wird bis auf diesen Wurf keinen weiteren haben. Wir wollen uns gern selbst einen Welpen dieses Wurfs behalten, unter anderem das war die Motivation. 2. Wir haben uns im Vorfeld ausreichend informiert und das Ganze von A-Z geplant. Dazu wurde unsere Hündin gesundheitlich untersucht und wir haben nicht Nachbars Hund mal schnell drauf gelassen sondern nach einem geeigneten Rüden gesucht, der einen Stammbaum besitzt, gesund ist und bereits Deckerfahrung hat. Ergebnis: Ein natürlicher ungezwungener Deckakt, der wie wir sehen sofort zu einer Belegung geführt hat. 3. Natürlich haben wir uns auch schon im Vorfeld darum gekümmert, dass wir auch geeignete Bewerber für die Welpen haben, von vornherein war klar, dass einige Welpen ihr neues Zuhause im Freundeskreis haben werden. Inzwischen ist es so, dass wir theoretisch mehr Familien haben, als es Welpen sein können und deshalb ganz genau hinschauen und auswählen können. Und hier habe ich genauso versucht, es so professionell zu gestalten wie es möglich ist. Die Familien mussten dazu einen Bewerbungsbogen ausfüllen, in dem auch unter anderem danach gefragt wurde, was ein Abgabegrund wäre und wie sie sich im Fall einer möglichen Krankheit verhalten würden. 4. Nicht nur eine Familie hat sich bewusst für uns entschieden, weil wir sorgfältig und liebevoll sind. Eine Familie hat mir von schrecklichen Zuständen berichtet, die sie bei einem Züchter vorgefunden hatte. Und damit will ich dies nicht verallgemeinern, nichts läge mir ferner, sondern lediglich bemerken, dass es das bei den Züchtern leider genauso gibt. Und deshalb hat hier keiner das Recht, uns ungesehen zu verurteilen. 5. Wir werden alle Familien schon im Vorfeld kennenlernen und sie auch uns. 6. Es gibt keine Garantie, dass ein Hund lebenslang gesund ist. Ich kenne drei Hunde in meiner unmittelbaren Umgebung, alle vom Züchter, alle drei haben Epilepsie. Auch mein erster Hund hatte Epilepsie. Und alle Hunde werden von ihren Familien liebevoll betreut und keiner käme auf die Idee, diesen wie ein kaputtes Spielzeug zurückzugeben. Denn diese Familien lieben ihren Hund. Und selbst wenn der Fall eintreten sollte, dass ein Hund zu uns zurückkommen sollte, dann wäre das kein Problem. Die Frage, was ich machen würde, wenn 7 Welpen zurückkommen ist absurd. 7. Wir werden auch weiterhin Kontakt zu den neuen Welpenfamilien halten. Dies ist von uns so gewollt und Bedingung. Und jetzt könnt ihr mir weiterhin vorwerfen was ihr wollt. Ich habe kein schlechtes Gewissen. Und Teile dieser Diskussion haben mich ziemlich entsetzt. Denn ich sehe die Welt lieber bunt als schwarz/weiß. Natürlich kann 1 Link zu diesem Kommentar
Gast 13. Juni 2016 Teilen 13. Juni 2016 Ich werfe dir nichts vor sondern lese aus deinem Text ,das du den Inhalt der Kritik nicht verstanden hast und sie deshalb ungerecht findest. So ist es eben. Der Hündin und den Welpen wünsche ich alles Gute . Link zu diesem Kommentar
Nadja1 14. Juni 2016 Teilen 14. Juni 2016 @beja Es wird auch nicht besser, wenn Du Seiten füllst. Du bekommst automatisch den Status: Vermehrer, denn der ist definiert und Du erfüllst alle Voraussetzungen. Ob 1 mal oder mehrmals belegt wird, ist unerheblich. Es tut überhaupt nicht Not, eine Hündin im Privatbereich zu belegen, schon gar nicht aus einem Irrglauben heraus. Du verwechselst hier Steuerrecht mit Tierschutzgesetz. Lese es dir oben noch mal durch. Mit Sicherheit, verwechsle ich hier gar nichts. Du verstehst es immer noch nicht. Deshalb ist ja die 11 nach TschG gemacht. Mit dem Befähigungsausweis tacktet es durch und Du wirst dem FA gemeldet. In D ist jedes Einkommen meldepflichtig und wird im ESt-Bogen abgerechnet, gewerbsmäßig sowie gewerblich, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu ist es vorteilhaft, ab der 11 alle Belege aufzubewahren und ggfls. abzurechnen. Link zu diesem Kommentar
segugiospinone 14. Juni 2016 Teilen 14. Juni 2016 1. Wir sind keine Vermehrer... Natürlich seid Ihr genau das. Ihr vermehrt Hunde - und zwar ohne jeglichen Gedanken der Verbesserung der Rasse, ohne jeglichen Nutzen. Also seid Ihr VERMEHRER. Mal sehen, ob Ihr das ach so gut Geplante in zwei, drei Jahren noch immer so gut findet. Wenn es vielleicht doch Komplikationen bei der Geburt, der Aufzucht, der Auswahl der Familien gibt und die Welpen nicht das rosarote Leben haben, dass Ihr Euch für sie wünscht. Wir werden das nicht erfahren, aber das tut auch nichts zu Sache. Denn Du hast leider nicht verstanden, worum es uns geht. 2 Link zu diesem Kommentar
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