Zum Inhalt springen
Registrieren

Der (Un)Sinn des Hundeführerscheins


gast

Empfohlene Beiträge

Fusselnase

Im Hundegesetz steht (bzw. in den Erläuterungen):

"Wer seinen Hund beherrscht und das nachweist, darf den Hund auch im Straßenraum ohne Leine mitführen, d.h. der generelle Leinenzwang gilt für diese Hunde nicht. Wer nachweislich in den vergangenen fünf Jahren vor Beantragung der Sachkundebescheinigung mindestens drei Jahre ununterbrochen einen Hund beanstandungsfrei gehalten hat, gilt ebenfalls als sachkundig. Dessen Hund fällt ebenfalls nicht unter die generelle Leinenpflicht."*

 

*Quelle: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php

Link zu diesem Kommentar
velvetypoison

Das hab ich noch zu berlin gefunden.
Neben dem Theorietest:

Das sollte Ihr Hund können
Im Praxistest muss der Hund zeigen, was er gelernt hat. Abgefragt wird ein Mindestmaß an Grundgehorsam. Kommandos wie „Platz“, „Aus“ oder „Bleib“ beherrschen die meisten. Doch wie sieht es mit der Leinenführigkeit aus oder der Konzentration auf den Halter, wenn Jogger vorbeilaufen? Kommt der Hund auch zu Herrchen zurück, wenn andere Vierbeiner in der Nähe sind? Und hat er gelernt, niemanden anzuspringen oder zu bedrängen, selbst wenn er von Menschen gelockt wird? Wer hier noch ein wenig üben muss: Auf der Internetseite www.skn-sachkundenachweis.de finden sich passende Trainingspläne zum Hundeführerschein.

Im Hundegesetz steht (bzw. in den Erläuterungen):

"Wer seinen Hund beherrscht und das nachweist, darf den Hund auch im Straßenraum ohne Leine mitführen, d.h. der generelle Leinenzwang gilt für diese Hunde nicht. Wer nachweislich in den vergangenen fünf Jahren vor Beantragung der Sachkundebescheinigung mindestens drei Jahre ununterbrochen einen Hund beanstandungsfrei gehalten hat, gilt ebenfalls als sachkundig. Dessen Hund fällt ebenfalls nicht unter die generelle Leinenpflicht."*

 

*Quelle: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php

 

Cool. Ich muss also nur den Lou verborgen und brauche selbst nix machen  :D

Link zu diesem Kommentar

Stand aktuell ist: Sachkunde reicht. Das soll wohl bis zum 01.01.17 erweitert werden, habe ich auch gerade gelesen. Erst mal abwarten, was da wirklich kommt.

Link zu diesem Kommentar

Die Sachkunde beinhaltet doch einen theoretischen und einen praktischen Teil, meine ich.

 

Und es ist überhaupt nicht gut für die Hundebesitzer. Es kostet nur Geld und ist unsinnig. Denn: Die Ignoranten, denen wir die Verschärfungen zu verdanken haben, die werden doch in Zukunft nicht die Hunde an die Leine nehmen, nur weil es ein neues Gesetz gibt, das keiner kontrolliert.

Doch, es gibt schon Kontrollen, beim Gassigehen, wie Ordnungsämter auch die Steuer beim Hund mal prüfen (ob Marke vorhanden). Nur ist keiner verpflichtet, Auskunft zu geben, denn es kann ja jeder daherkommen und fragen. Aus Datenschutzgründen würde man eigentlich auch niemandem seine Daten auf der Straße geben. Ausweise können gefakt sein. Aber Kontrolle ist schon geschehen, erzählte mir ein Bekannter. Versteh wie gesagt zwar nicht, warum Daten weitergegeben wurden, jedenfalls gab es für ein Nichtvorhandensein eines Hundeführerscheins dann per Post einen Bußgeldbescheid.

Link zu diesem Kommentar

Ich lese und stell mir meine Betty vor bei diesen Testungen vor alles was sie konnte und kann ist

-- nimm mit

-- hier , oder komm mit

-- aus

-- hep

Ob wir mit ihr wohl irgendeinen Test bestanden hätten

Und ich glaube wir sind nicht die einzigen Kleinhunde Besitzer die hier lockerer sind...

Wenigstens unser Zwerg kann zusätzlich noch Sitz

Müsste wohl mit Nyima gehen, sonst müsste ich immer wieder kommen...

Meiner macht auch Sitz aber nicht unbedingt draußen, zumindest nicht überall. Finde ich persönlich auch nicht wichtig. Wichtig, wenn er es überhaupt kann. Aber draußen bin ich froh, wenn er steht und an der Straße wartet, weil im Regen oder im Matsch will ich wegen "Sitz" keinen Hund mit "Matschpo" :blink:

  • Gefällt mir 1
Link zu diesem Kommentar
Aber Kontrolle ist schon geschehen, erzählte mir ein Bekannter. Versteh wie gesagt zwar nicht, warum Daten weitergegeben wurden, jedenfalls gab es für ein Nichtvorhandensein eines Hundeführerscheins dann per Post einen Bußgeldbescheid.

 

In welchem Bundesland ??

 

Ergänzung: Hundeführerschein ist NUR in Niedersachsen Pflicht

Link zu diesem Kommentar

Niedersachen.

 

Und was das Führen ohne Leine (in Berlin) betrifft, an der Straße würde ich persönlich meinen Hund trotz allem freiwillig an die Leine nehmen. Es gab genügend Hunde, die gehorsam waren, 12 Jahre oder länger und plötzlich doch auf die Straße gesprungen sind und überfahren wurden. Das würde ich schon aus Eigenschutz für den Hund so belassen.

  • Gefällt mir 1
Link zu diesem Kommentar

Nein. Der Hundeführerschein berechtigt nicht zum Freilauf ! Für die Befreiung von der Leine ist ein Wesenstest notwendig und der ist "Hundbezogen" .

 

Stimmt so nicht ganz - zumindest in Bayern.

 

Durch das Ablegen der VDH Begleithundeprüfung war Smilla von der hier im Ort gültigen Leinenpflicht, befreit.

Link zu diesem Kommentar

Begleithundeprüfung ist nicht gleich Hundeführerschein, und der reicht nicht !!  Zur BH gehört ein Wesenstest ( Unbefangenheit ) .

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...