piper1981 11. August 2014 Teilen 11. August 2014 Hier bei mir im Dorf hat auch ein Behindertenausweis ausgereicht zur Steuerbefreiung... Mehr wollten die gar nicht wissen.. Haben nich tmal genauer nachgeguckt was drin steht.. Kann aber gut sein, dass es ein Dorf weiter schon wieder anders aussieht... Link zu diesem Kommentar
Gast 11. August 2014 Teilen 11. August 2014 Hier bei mir im Dorf Darf ich fragen, wo das ist, gern auch als PN. Link zu diesem Kommentar
caronna 11. August 2014 Teilen 11. August 2014 Im Nachbardort reicht "Schutzhund 1" zu Steuerbefreiung Link zu diesem Kommentar
snowflake 11. August 2014 Teilen 11. August 2014 Hab extra nochmal nachgefragt und folgende Antwort bekommen: Sehr geehrte Frau C.,Ihr Mail vom 10.08.2014 haben wir erhalten.Gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuerin Esslingen am Neckar kann eine Befreiung nurgewährt werden für Hunde, die ausschließlich dem Schutzund der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen.Sonst hilfsbedürftig sind Personen, die einen gültigenSchwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen?B? , ? BL? , ?aG? , GL? oder ? H? besitzen.Wie Sie mitteilen, haben Sie einen Ausweis mit 50% ohne Merkzeichen.Eine Hundesteuerbefreiung ist daher leider nicht möglich.Mit freundlichen GrüßenR. Link zu diesem Kommentar
Gast 11. August 2014 Teilen 11. August 2014 Dagegen würde ich Widerspruch einlegen, weil es einfach nicht stimmt.. Du verlangst doch gar keine vollständige Befreiung, sondern eine Ermäßigung. Und die sollte auf jeden Fall drin sein, in Deiner finanziellen Situation Link zu diesem Kommentar
MaramitJule 11. August 2014 Teilen 11. August 2014 Hast Du auch geschrieben, dass Du Grundsicherung bekommst und eine Kopie des Bescheides beigefügt? Link zu diesem Kommentar
Gast 11. August 2014 Teilen 11. August 2014 Dagegen würde ich Widerspruch einlegen, weil es einfach nicht stimmt.. Mit welcher Begründung? Was stimmt nicht? @Snowflake, genauso ist es hier auch. Wir haben die selbe Satzung, ich hab bei uns auch schonmal nachgefragt und auch eine Absage bekommen, obwohl ich 70% und "G" habe. Meinen Hund sogar für meine Zwecke ausgebildet habe. Das zählt leider alles nicht. Link zu diesem Kommentar
MaramitJule 11. August 2014 Teilen 11. August 2014 Muck, auf der Seite von Esslingen steht, dass auch Menschen, die Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen, zumindest einen Teil erlassen bekommen können. Daher würde ich noch mal schriftlich anfragen, mit Kopie des aktuellen Bescheides. Link zu diesem Kommentar
Gast 11. August 2014 Teilen 11. August 2014 Das hab ich mit "stimmt nicht" gemeint. Es können auch sozial schwache zumindest teilweise befreit werden, nicht nur Menschen mit Behinderung. Insofern stimmt dieser Ablehnungsbescheid nicht. Link zu diesem Kommentar
Gast 11. August 2014 Teilen 11. August 2014 Danke, das hatte ich überlesen. Da ich auch aus Bawü komme und eigentlich dachte, da gelten die selben Gesetzte, hab ich schon gewundert, weil DAS HIER, steht bei unserer Satzung nicht drin: Hundesteuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für: Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der jeweiligen Stadt aufgenommen wurden Link zu diesem Kommentar
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