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Bundesweite Bürgerinitiative zur Abschaffung der Hundesteuer in Deutschland


Gast Drago

Empfohlene Beiträge

piper1981

Hier bei mir im Dorf  hat auch  ein Behindertenausweis  ausgereicht zur Steuerbefreiung...

Mehr wollten die gar nicht wissen.. Haben nich tmal genauer nachgeguckt  was drin steht..

 

Kann aber gut sein, dass es ein Dorf weiter schon wieder anders aussieht...

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snowflake

Hab extra nochmal nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

 

 

Sehr geehrte Frau C.,

Ihr Mail vom 10.08.2014 haben wir erhalten.

Gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
in Esslingen am Neckar kann eine Befreiung nur
gewährt werden für Hunde, die ausschließlich dem Schutz
und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen.
Sonst hilfsbedürftig sind Personen, die einen gültigen
Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
?B? , ? BL? , ?aG? , GL? oder ? H? besitzen.

Wie Sie mitteilen, haben Sie einen Ausweis mit 50% ohne Merkzeichen.

Eine Hundesteuerbefreiung ist daher leider nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

R.

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Dagegen würde ich Widerspruch einlegen, weil es einfach nicht stimmt.. Du verlangst doch gar keine vollständige Befreiung, sondern eine Ermäßigung. Und die sollte auf jeden Fall drin sein, in Deiner finanziellen Situation :)

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MaramitJule

Hast Du auch geschrieben, dass Du Grundsicherung bekommst und eine Kopie des Bescheides beigefügt?

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Dagegen würde ich Widerspruch einlegen, weil es einfach nicht stimmt..

Mit welcher Begründung?

Was stimmt nicht?

@Snowflake, genauso ist es hier auch. Wir haben die selbe Satzung, ich hab bei uns auch schonmal nachgefragt und auch eine Absage bekommen, obwohl ich 70% und "G" habe. Meinen Hund sogar für meine Zwecke ausgebildet habe. Das zählt leider alles nicht.

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MaramitJule

Muck, auf der Seite von Esslingen steht, dass auch Menschen, die Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen, zumindest einen Teil erlassen bekommen können.

Daher würde ich noch mal schriftlich anfragen, mit Kopie des aktuellen Bescheides.

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Das hab ich mit "stimmt nicht" gemeint. Es können auch sozial schwache zumindest teilweise befreit werden, nicht nur Menschen mit Behinderung. Insofern stimmt dieser Ablehnungsbescheid nicht.

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Danke, das hatte ich überlesen.

Da ich auch aus Bawü komme und eigentlich dachte, da gelten die selben Gesetzte, hab ich schon gewundert, weil

DAS HIER, steht bei unserer Satzung nicht drin:

Hundesteuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:

  • Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
  • Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind
  • Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten
  • Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der jeweiligen Stadt aufgenommen wurden
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